2005 Ministerium für Infrastruktur
Am Vorabend des Diskussionsforums zum Aktionstag (3.Mai 2005) erreichte uns folgende Information:
"folgendes schreiben geht heute noch an sie:
gruss
lw
Nutzung von IC-Zügen mit Verbundausweisen durch Schwerbehinderte
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die verschiedenen Schreiben, die zwischen uns zu der o.a. Problematik gewechselt worden sind, darf ich Sie über Folgendes informieren:
Das Land Brandenburg hat im Vorfeld der Vertragsverhandlungen bereits im letzten Jahr versucht, die Anerkennung der kostenfreien Nutzung durch Schwerbehinderte in den Zügen, in denen dann die Zusatzvereinbarung auf Basis des VBB-Tarifs getroffen worden war, ebenfalls zu erreichen. Dies war zunächst aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich, weitere Verhandlungen waren allerdings für 2005 vorgesehen. Hierüber hatte ich Sie bereits mit Schreiben vom 21. April 2005 in Kenntnis gesetzt.
Nunmehr hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Einigung mit der DB Fernverkehr derart erzielt, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Schwerbehindertenfahrregelungen des VBB-Tarifs und die Mitnahmeregelung ebenfalls Gültigkeit haben werden. Für diese Nutzung wird das Land Brandenburg einen Ausgleich zahlen. Ich freue mich, Ihnen diese positive Nachricht mitteilen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bretschneider"
Nach der Betonkopf-Verleihung am 3. Mai lag uns schließlich
diese Presseinfo vor:
Presseinformation 066/2005
Ab sofort auch IC-Züge für Schwerbehinderte innerhalb des VBB nutzbar
Schwerbehinderte können ab sofort in Berlin und Brandenburg auch bestimmte IC-Züge der Bahn unentgeltlich nutzen. Inhaber von Behindertenausweisen können normalerweise nur in Nahverkehrszügen unentgeltlich fahren.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Das ist ein Erfolg unserer Gespräche mit der Bahn. Wir wollen diese Regelung schon länger Zeit. Wir waren und sind bereit gewesen, hierfür anfallende Mehrkosten zu tragen. Jetzt ist eine Einigung erzielt, so dass ab sofort auch für Schwerbehinderte der VBB-Tarif in bestimmten IC-Zügen innerhalb des Verbundgebietes gilt. Das Land Brandenburg ist bereit, bei einer stärkeren Inanspruchnahme als erwartet einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.“
Seit Dezember 2004 gilt der VBB-Tarif in folgenden Fernverkehrszügen:
• IC-Züge Potsdam - Berlin - Prenzlau und Potsdam - Berlin - Cottbus - Forst
• IC-Zug von Berlin nach Szczecin
• IR Berlin - Eltserwerda
Bisher mussten Schwerbehinderte in IC-Zügen einen Zuschlag entrichten, weil aufgrund von Regelungen im Sozialgesetzbuch IX eine Befreiung nur für den Nahverkehr gilt. Da IC-Züge aber dem Fernverkehr zugeordnet sind, ist eine unentgeltliche Beförderung in diesen generell nicht möglich.
Das Ministerium hatte sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen bei der Bahn dafür eingesetzt, die unentgeltliche Beförderung der Schwerbehinderten ohne Zahlung eines Zuschlages zu ermöglichen.
Jetzt hat die Bahn einer Lösung zugestimmt.
Wir fragen:
• Warum nicht gleich so?
• Warum die Ausgrenzung Schwerbehinderter seit Dezember 2004?
• Bedarf es wirklich erst einer öffentlichkeitswirksamen Betonkopf-Aktion, um das Gleichstellungsgebot nach GG Art. 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" umzusetzen?
www.betonkopf-brandenburg.de
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