2009

Impulsreferat zum Aktionstag anlässlich des
„Europäischen Protesttags zur Gleichstellung
behinderter Menschen“ am 05. Mai 2009


Vortrag:

Andrea Peisker, Vorsitzende des ABB e.V.

Auch am heutigen 5. Mai sind bundesweit wieder mehr als 100.000 Menschen im Rahmen von Veranstaltungen des Europäischen Protesttages "auf den Beinen" und "auf den Rädern". Wir fügen uns mit unserem heutigen Aktionstag traditionell in diese Masse ein und so freue ich mich, viele alte, aber auch neue Gesichter unter Ihnen begrüßen zu können.

Auch viele ABB-Mitgliedsvereine nutzen die mediale Aufmerksamkeit des heutigen Tages für eine Vielzahl eigener Veranstaltungen auf lokaler Ebene und können deshalb nicht zeitgleich hier dabei sein. Stellvertretend für die Weite des Landes begrüßen wir kleine Abordnungen aus den Vereinen….

Der 5. Mai als Aktionstag ist auch beim ABB lieb- und wichtig gewordener behindertenpolitischer Höhepunkt und gleichzeitig schon Beweis dafür, wie lang der Atem sein muss, den man in der Bundesrepublik - und in Brandenburg im Besonderen - für Veränderungen braucht. Denn der nicht immer kritikfreie Fingerzeig auf nach wie vor bestehende Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderungen ist nicht neu.

Bereits

1975 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine Deklaration „Rechte der Behinderten“

1981 wurde weltweit das UNO - Jahr der Behinderten begangen

1992 wurde die Verfassung des Landes Brandenburg verabschiedet, mit einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot und der Pflicht für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu sorgen (Art. 12)

1994 wurde ein Benachteiligungsverbot in das Grundgesetz der Bundesrepublik in Art. 3 Abs. 3 aufgenommen („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).

2002 Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Bundesgleichstellungsgesetz – BGG).

2003 führten wir ein Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen durch

2003 wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg verabschiedet.

Unser Aktionstag heute liegt mitten in der erstmalig bundesweit gestarteten "Woche der Inklusion". Hintergrund ist die Ratifikation des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene" durch die Bundesregierung. Glaubt man den Veröffentlichungen, dann verändert die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts nicht nur das Leben von 650 Mio. Menschen mit Behinderungen auf der Welt und 8 Mio. Menschen mit Behinderungen in Deutschland, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen und die Lebenssituation von uns allen.

50 Artikel markieren einen entscheidenden Perspektivwechsel in der nationalen wie auch der internationalen Behindertenpolitik.

Statt Fürsorge und Ausgleich von (vermeintlichen) Defiziten fordert das Übereinkommen, Behinderungen nicht als gesundheitliche Einschränkung, sondern als Folge gesellschaftlicher Unzulänglichkeiten zu charakterisieren.

Die Größe der Aufgabe wird z. B. auch anhand der Definition von Behinderung in der UN-Konvention deutlich, die weit von der in einschlägigen deutschen Gesetzen entfernt ist:

* "…Behinderung (entsteht) aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren …, die sie an der vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft hindern." (Präambel, Punkt e)

Die Konvention stellt somit praktisch alle Lebens- bzw. Politikbereiche vor neue Herausforderungen und ihr wesentlicher und gleichzeitig herausfordernder Ansatz ist Leitbild der "inklusiven Gesellschaft": Inklusion = Weiterentwicklung der Integration, d.h., nicht verschiedene Lebenswirklichkeiten sollen zusammengeführt, sondern von vornherein Sonderformen im gesellschaftlichen Leben vermieden werden. Das alles kann unter dem Slogan "Abschied von der Sonderlösung!" umrissen werden.

Das klingt nun erstmal gut, bedeutet aber nicht, dass jetzt ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderungen geschaffen wurde. Vielmehr konkretisiert die UN-Konvention bereits bestehende weltweite Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und gibt dem Gesetzgeber, der Verwaltung und der Justiz Leitlinien für die Ausgestaltung und Anwendung der Gesetze in den Nationen vor. Auch für die Bundesrepublik muss also zunächst der legislative und sonstige Handlungsbedarf auf Bundes- und Länderebene ermittelt werden.

Die Behindertenpolitik des Landes hat sich in den zurückliegenden Jahren schwerpunktmäßig auf Einrichtungspolitik im Sinne von stationären Strukturen konzentriert. Berücksichtigt man aber vor allem die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren (mit einer prozentual größeren Zahl von schwerbehinderten und alten Menschen.), so muss aus unserer Sicht der behindertenpolitische Schwerpunkt jetzt auf die große Zahl von Betroffenen gelegt werden, die nicht in Einrichtungen untergebracht sind.

Wir wollen heute einige Beispiele für behindertenpolitische Problemfelder benennen, die nicht nur aus Sicht der ratifizierten UN-Konvention von der Landespolitik kurz- und mittelfristig bearbeitet werden müssen:

Art. 19 der UN-Konvention sagt z.B.: Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass

* "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben".

Diese Aussage zielt im Wesentlichen ab auf Wohnungspolitik, Heimrecht, Heimpraxis, aber auch auf barrierefreies Bauen, dass in allen Bereichen zur Regel werden muss.

Für das Land Brandenburg hieße das, der Bestand an barrierefrei zugänglichen Wohnungen muss erhöht werden. Die Überarbeitung der Aufzugsrichtlinie und des Wohnraumanpassungserlasses waren Schritte in die richtige Richtung – es freut uns besonders, dass bei der Neufassung offenbar auch die Kritik des ABB berücksichtigt worden ist. Aber damit ist es nicht getan.

Gerade weil es nicht möglich ist, barrierefreie Wohnungen "auf Vorrat" freizuhalten, müssen so viele Wohnungen wie möglich ein Mindestmaß an Barrierefreiheit bieten, um auch hier einen "Markt" entstehen zu lassen, der es dem Betroffenen tatsächlich ermöglicht, wie sein nichtbehinderter Nachbar eine Wohnung nach subjektiven Kriterien wie Wohnlage oder Stadtgebiet "frei auszuwählen" – und zwar dann, wenn er den Bedarf hat!

Zu einem gleichberechtigten Leben gehört die Möglichkeit, von einem Ort zu einem anderen zu gelangen. Mobilität muss gerade in einem Flächenland über ÖPNV flächendeckend gesichert werden. Neben Streckenreduzierungen bei Bussen gerade im ländlichen Raum ist die Situation bei der Bahn im Land nahezu erschreckend.

Über das Konjunkturpaket II sollen in den nächsten 3 Jahren zwar 115 Stationen (man beachte: von Bahnhof ist schon lange keine Rede mehr!) in Brandenburg technisch aufgerüstet werden – ein detaillierter Blick relativiert diese Zahlen aber erheblich.

Lediglich bei 2 Bahnhöfen werden die Empfangsgebäude saniert. Und lediglich 2 Stationen in Ostbrandenburg erhalten einen stufenfreien Zugang! Bei den anderen handelt es sich größtenteils um die Aufwertung von Bahnsteigen, die Errichtung von Wetterschutz, Sicherheitsmaßnahmen oder Verbesserungen der Informationsqualität. Letztgenanntes heißt für 97 Bahnhöfe bspw., dass man erstmals eine elektronische Fahrgastinformation oder Lautsprecheransagen installiert! Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg wirkt stellenweise macht- oder hilflos gegenüber der DB und auch aktuelle Qualitätsanalysen des VBB verdeutlichen zwar dringenden Handlungsbedarf, helfen dem mobilitätsbehinderten Fahrgast jedoch nicht weiter. Trotz groß beworbenem Mobilitätsservice der Bahn ist es leider für manchen behinderten Fahrgast Praxis, dass er über die zentrale Mobilitätshotline der DB für den Bahnhof in seiner Stadt die Auskunft bekommt, dass man ihm dort leider (trotz vorheriger Anmeldung) keinen Zustieg ermöglichen kann.

Vor allem im Bereiche des Busverkehrs hat das Land unseres Erachtens seine Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Bislang konnten wir z.B. noch nicht feststellen, dass bei der Berechnung der Ausgleichzahlungen für Fahrgeldausfälle, die durch Freifahrtberechtigungen behinderter Menschen entstehen, gegenüber den Nahverkehrsunternehmen das Kriterium der tatsächlichen Nutzbarkeit des ÖPNV-Angebotes in den einzelnen Regionen ein Verteilungskriterium ist.

Steuerung durch das Land wäre unseres Erachtens auch bei der Angleichung der unterschiedlichen Insellösungen zum kostenfreien oder vergünstigten Behindertentransport in den Kommunen erforderlich. Es gibt Landkreise, die tun es und es gibt Landkreise, die tun es nicht und selbst bei denen, die es anbieten, sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der sog. Fahrcoupons denkbar unterschiedlich.

Neben der Wohnung und der Mobilität sind es auch die Versorgungsstrukturen, die mich bei der Wahl meines Wohnortes lenken. Wir meinen, das Land ist auch hier in der moralischen Pflicht und kann nicht einfach die Entwicklungen akzeptieren, die wir durch unsere Mitglieder aus den berlin- und potsdamferneren Regionen zunehmend übermittelt bekommen! Warum wird bei der Zulassung von Arzt- oder Physiotherapiepraxen nicht auf die Einhaltung der Barrierefreiheit geachtet? Da, wo Haus- oder Fachärzte ohnehin Mangelware sind, ist es umso unverständlicher, wenn dann die wenigen noch vorhandenen Praxen nicht barrierefrei erreichbar sind!

Offenbar ist dieses (von der Bauordnung des Landes her verbindliche Kriterium) kein Prüfmaßstab bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse von Seiten der berufsständigen Vereinigungen.

Discounter und Nahversorger unterhalb der 800m² Verkaufsflächengrenze schießen nach wie vor wie Pilze aus dem Boden – aber solange nicht auch das Kriterium der tatsächlich barrierefreien – d.h. "drehkreuzfreien" Zugänglichkeit Teil der bauordnungsrechtlichen Genehmigung ist, werden auch hier neue Barrieren geschaffen.

Ich komme noch einmal zur UN-Konvention zurück.

Gemäß Art. 24 haben die Vertragsstaaten sicher zu stellen, dass

* "Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben"

Das Stichwort heißt hier "inclusive education", d.h., alle Kinder werden in allgemeinen Schulen in gemischten Lerngruppen der Vielfalt der Begabung entsprechend unterrichtet. Bei der inklusiven Schulbildung sehen wir für die gesamte Bundesrepublik einen besonderen Handlungsbedarf, denn nur 15 % der SchülerInnen mit Behinderungen lernen an Regelschulen – 85 % an "Sonderschulen". Immerhin hat die Kultusministerkonferenz aktuell ihre Absicht erklärt, auf Grundlage der UN-Konvention ihre Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung aus dem Jahr 1994 (!!!) zu überarbeiten.

Wir hoffen, dass das Land seine Verantwortung hier entsprechend erkennt und im Sinne der Weiterentwicklung wahrnimmt. Es geht hierbei nicht nur um die personelle Absicherung eines integrativen Unterrichts, sondern auch um die Barrierefreiheit der Schulgebäude an sich, denn auch dadurch schafft man eine tatsächliche Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Schulform oder des Bildungsweges für betroffene Schülerinnen und Schüler.

Ein anderer Artikel (Art. 4) der UN-Konvention hat "Allgemeine Verpflichtungen" zum Inhalt und fordert u.a., dass Förderprogramme von Trägern der öffentlichen Gewalt im Einklang mit der Konvention handeln müssen! Öffentlich geförderte Infrastrukturprojekte oder geförderte kulturelle Aktivitäten, die nicht barrierefrei sind, darf es demnach nicht mehr geben!

Einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand betreiben das Land und die Landkreise beim Ausbau ihrer touristischen Angebote – vor allem ländlich geprägte Regionen sehen darin oft das einzige Entwicklungspotenzial für ihre Zukunft. In vielen Fällen unterstützen das Land und oft auch die Europäische Union durch Fördergelder und obwohl die Förderkriterien (vor allem der EU – Programme!) eindeutig die Barrierefreiheit als Kriterium haben, entstehen zu unserem großen Unverständnis im Jahr 2008 noch immer neue touristische "Leuchttürme" in einer baulichen Ausführung, die für einen großen Teil der Bevölkerung heute – und erst recht in der Zukunft - nicht nutzbar sind.

Art. 4 der UN-Konvention sagt aber auch:

* "Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten … bei … Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein."

Für uns heißt das, dass Betroffene und ihre Interessenverbände weitergehende Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen erhalten müssen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz muss diesbezüglich deutlich mehr Rechte einräumen, als das bisher der Fall ist. Ausdrücklich positiv wollen wir hier vermerken, dass das Land die Notwendigkeit einer Novellierung des Gesetzes erkannt hat und auch die Bereitschaft besteht, gemeinsam mit den Betroffenverbänden in dieser Richtung nachzudenken. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch, dass den Interessenvertretungen überhaupt die Rahmenbedingungen gegeben sind, die sie brauchen, um die soziale Infrastruktur zu erhalten und auch aktuellen Bedarfen anzupassen. Vereine und Verbände können ihre Aktivitäten und verlässliche Strukturen nicht allein auf der Grundlage jährlich neu zu beantragender Förderprogramme aufbauen. Und sie können (vor allem im Ehrenamt!) nicht als anerkannter Gesprächspartner die Landesregierung beraten und mit ihr „auf Augenhöhe“ agieren, wenn man bspw. erwartet, dass dadurch anfallende Fahrkosten und ähnliche Auslagen von den gemeinnützigen Verbänden selbst zu tragen sind.

Fazit:

Auch durch die Ratifizierung der UN – Konvention kommt die Barrierefreiheit – vor allem die in den Köpfen – nicht von allein! Das Land verweist bei einer Vielzahl unserer Forderungen seit Jahren immer auf die kommunale Selbstverwaltung und das sog. Konnexitätsprinzip und dass man deswegen nur begrenzt Gestaltungsvorgaben oder –standards an Kommunen und Gemeinden herausgeben könnte. Und auch wenn neben dem Land auch die Gemeinden einen eigenen verfassungsrechtlichen Auftrag auf Gleichbehandlung aller Bürger haben, dann heißt das aber auch, dass Gemeinden und Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nur das Recht umsetzen können, dass ihnen nach Maßgabe der Bundes- bzw. Landesgesetze vorgegeben ist.

Im Bildungswesen, bei der Kultur oder im Baurecht ist die Gestaltungskompetenz der Kommunen sehr begrenzt - in vielen anderen Bereichen sind die tatsächlichen Möglichkeiten der Einflussnahme und Gestaltung auf kommunaler Ebene ebenfalls begrenzt, weil die Stadt z.B. nicht kassenärztliche Vereinigung, Baugenehmigungsbehörde, Schulträger oder Träger des ÖPNV ist. Was wir in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen stärker denn je brauchen ist ein vom Land vorgegebener orientierender Maßstab, der die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen gestattet und einen wichtigen Schritt in Richtung "Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen" - auch über Stadt- oder Landkreisgrenzen hinaus - setzt.

Auch die Akzeptanz für die besondere Situation von behinderten Menschen muss durch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit des Landes verbessert werden. Der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile hat nichts mit Privilegien, Sonderrechten oder Vergünstigungen zu tun und die Legitimität landesweiter behindertenpolitischer Zielvorgaben und Forderungen sollte durch lokale Interessen oder regionale Gegebenheiten nicht mehr in Frage gestellt werden können! Die Landesregierung und auch der parlamentarische Gesetzgeber haben sicherzustellen, dass das Gleichbehandlungsgebot konkret umgesetzt wird.

Gesetze sind in Paragrafen gegossene gesellschaftliche Macht!

Auch wenn wir uns in einigen Punkten seit Jahren immer wieder wiederholen müssen – Tage, wie den heutigen sehen wir als Allgemeiner Behindertenverband als Chance, durch einen öffentlich geführten Diskussionsprozess im Land kritisch und vor allem konstruktiv die demokratische Willensbildung über die politische Umsetzung weiter zu begleiten und zu fördern.

Oder, um es mit Heinrich Mann zu sagen:

Demokratie ist die Anerkennung, dass wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind.

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