2010


Impulsreferat zum Aktionstag anlässlich des
„Europäischen Protesttags zur Gleichstellung
behinderter Menschen“ am 03. Mai 2010



Vortrag:
Andrea Peisker, Vorsitzende des ABB e.V.

Auch ich darf Sie im Namen des Allgemeinen Behindertenverbandes Land Brandenburg wieder zu unserer schon traditionellen Podiumsdiskussion begrüßen und möchte mit einigen einleitenden Worten die folgende Diskussion anregen.

Wie in den zurückliegenden Jahren werden wir – auch mal mit klaren Worten – so den Impuls für unsere Runde geben.

Wir halten es da mit Prinz Philip,
dem Ehemann der englischen Königin Elisabeth II.:

"Es ist unmöglich, Staub wegzublasen,
ohne dass jemand zu husten anfängt."
 

Zurzeit ist sie in der behindertenpolitischen Szene in aller Munde: Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Vor gut einem Jahr am 26. März 2009 trat sie in Deutschland in Kraft und hat sich auch unter Betroffenen im Land Brandenburg fast schon zu einem mystischen Dokument entwickelt.

Es zeigt sich allerdings, dass es große Unsicherheiten gibt, für wen diese Konvention verbindlich ist und wer aus ihr gegen wen direkt eigene Rechte herleiten kann.

Wer glaubt, dass nach dem Inkrafttreten dieser Konvention sich die tatsächliche Lebenssituation kurzfristig für ihn verändern wird, der irrt.

Diese Erfahrung aus früheren vergleichbaren Gesetzesänderungen wird sich auch in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention wiederholen.

Ähnlich war es 1994, als das Grundgesetz geändert und ein Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen in Artikel 3 festgeschrieben wurde oder im Jahr 2002, als das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes in Kraft trat wie auch in 2003, als das Landesbehindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg verabschiedet wurde.

Jedes mal glaubten viele Menschen mit Behinderungen, dass man nun die tatsächliche Gleichstellung Behinderter und Nichtbehinderter erreicht habe.

Durch die Unterzeichnung der Konvention erledigen sich aber keine Probleme. Ein neues Gesetz, das die Diskriminierung behinderter Menschen ganz generell verbietet, ändert noch lange nichts an den schon zuvor geltenden.

Die Erwartungshaltung von Betroffenen ist mitunter eine andere. Sie meinen, ein Blick in die Konvention oder deutliches Wort des Ministerpräsidenten müsse dem örtlichen Bürgermeister oder Landrat schon auf die Sprünge helfen. Tatsächlich ist das nicht der Fall.

Die Konvention ist in der Bundesrepublik zwar ein Bundesgesetz und somit geltendes Bundesrecht und sie enthält Bestimmungen für fast jeden Lebensbereich. Darunter sind aber viele Bereiche, die nach der geltenden Kompetenzverteilung von den Ländern und nicht dem Bund zu regeln sind. Hier darf der Bund keine Gesetze erlassen oder den Ländern Vorschriften machen. Hier sind die Länder gefordert.

Wenn der Bund also z.B. keine Befugnisse hat, einem Land das Bildungssystem vorzuschreiben, dann ist eine entsprechende Regelung zur inklusiven Bildung in einem Bundesgesetz tatsächlich zunächst wirkungslos und nicht verbindlich. Ähnlich verhält es sich z.B. beim Baurecht, denn dies ist ebenfalls den Ländern zugewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das für den Bereich der Bildung ausdrücklich festgestellt und bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention ausgeführt, dass das Übereinkommen, soweit es in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder fallende Fragen regelt, der Transformation durch den zuständigen Landesgesetzgeber bedarf und erst nach erfolgter Umsetzung rechtlich verbindliches Landesrecht wird (BVerwG vom 18.01.2010, Az.: 6 B 52.09).

Es bedarf aus den vorstehend genannten Gründen noch vieler Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen, um die UN-Konvention in allen ihren Punkten in Deutschland tatsächlich in wirksames Recht zu verwandeln.

Ein neues Gesetz oder eine neue Rechtsverordnung sind in unserem Staatsmodell das Ergebnis eines langen gesellschaftlichen Diskussionsprozesses. Wenn wir also wollen, dass die Konvention tatsächlichen Niederschlag in bundesdeutschen und brandenburgischen Gesetzen und Verordnungen findet, dass sich auch Landräte und Bürgermeister durch sie verpflichtet fühlen, dann müssen wir in die Köpfe aller Kräfte in der Gesellschaft und auch in das Handeln aller Akteure der Gesellschaft ein verändertes „Denken“ und Selbstverständnis „einpflanzen“. Das geht nur durch Dialog – und zwar auf 3 Ebenen:

… die von Behinderung Betroffenen müssen verstehen, welche Kraft, aber auch welche Ohnmacht in der Konvention stecken können und dies entsprechend begleiten;

… die Landesregierung und die Landespolitik müssen erkennen, welche Handlungsaufträge sich für sie aus dem Anspruch der Konvention ableiten, um die Lebensrealität für Menschen mit Behinderungen im Sinne eines neues Politikverständnisses im Lande umzugestalten,

…und auch die die Akteure und Entscheidungsträger in der Wirtschaft und in der Gesellschaft insgesamt müssen begreifen, worin für jeden Einzelnen das neue Denken über gleichberechtigtes Miteinander – nicht Nebeneinander! – besteht.

Wir erwarten,

dass die Landesregierung den Betroffenen und ihren Verbänden selbst eine größere Rolle bei der Durchsetzung von Gleichstellung und beim Abbau von Diskriminierungen einräumt.

Behinderte Menschen und ihre Angehörigen erkennen selbst zuerst, wo es Missstände gibt. Sie befinden sich auf wichtigen Teilgebieten aber in erzwungener Passivität.

Die Grundkonstellation ist leider in weiten Bereichen noch immer die, dass der Staat und seine Institutionen sich schon darum kümmern werden, die Rechte behinderter Menschen zu wahren.

Seit Jahren ist bekannt, dass bei der Neuerrichtung von öffentlichen Gebäuden gegen geltendes Baurecht verstoßen wird. Sind Baugenehmigungsbehörde und Bauherr sich einig, gibt es für die behinderten Bürger einer Stadt und ihre Interessenvertreter keine Möglichkeit, derartige Gesetzesverstöße zu verhindern, selbst wenn sie rechtzeitig bekannt sind. Vielerorts gibt es versierte Behindertenbeauftragte und aktive örtliche Arbeitsgruppen Bau und Verkehr. Ob sie bei Bauprojekten öffentlicher Gebäude überhaupt beteiligt werden und ob ihr Votum gehört wird, ist von vielen Faktoren abhängig, aber leider nicht verbindlich vorgeschrieben.

Als konkrete Forderung verlangen wir deshalb ein deutlich verbessertes, umfassendes und tatsächlich wirksames Verbandsklagerecht für die Interessenvertretungen behinderter Menschen.

Wir erwarten auch,

dass die Landesregierung die Strukturen der Behindertenarbeit im Lande stärkt.

Das bezieht sich sowohl auf die Unterstützung der sozialen Infrastruktur in Gestalt der örtlichen Vereine und Verbände aber auch auf die Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene. Kommunale Behindertenbeauftragte sind als Querschnittfunktion einer Verwaltung zwingend vorzuschreiben und die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung darf nicht durch die Einrichtung von „Multibeauftragten“ unterlaufen werden!

Der Landesbehindertenbeirat sollte zu einer wirklichen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen umstrukturiert werden, indem man sich auf deren Verbandsvertreter als Mitglieder konzentriert.

Der Wunsch und die Vorstellung, dass durch eine breite und teilweise themenunspezifische Besetzung des Beirates der gesellschaftliche Diskussions- und Sensibilisierungsprozess unterstützt wird, haben sich als völlig falsch erwiesen. Diese Arbeit muss auf ganz anderer Ebene geleistet werden, der Beirat sollte sich als reine Interessenvertretung und Beratungsgremium von Betroffenen gegenüber Landesregierung und Landespolitik profilieren können und so wieder Kraft für seine Kernaufgaben haben.

Wir erwarten ferner,

dass die Landesregierung konkrete Lösungsvorschläge für seit Jahren bekannte Probleme entwickelt. Die heißen Eisen müssen endlich angegangen werden.

Jahr für Jahr werden in den Weiten Brandenburgs öffentliche Gebäude errichtet, saniert oder nach Umbau einer neuen soziokulturellen oder touristischen Nutzung übergeben und Jahr für Jahr wird dabei gegen gesetzliche Vorschriften des Baurechts im Zusammenhang mit der barrierefreien Errichtung öffentlicher Gebäude verstoßen! Wie lange und wie oft muss dass noch festgestellt werden?

Auch die Gründe sind bekannt. Fast immer sind es unausgetragene Konflikte zwischen dem Anspruch behinderter Menschen auf Gleichstellung und den örtlich unterschiedlichen, oft subjektiv begründeten Auslegungen der Denkmal-, Naturschutz- oder manchmal auch Brandschutzvorschriften.

Warum enthält das Landesnaturschutzgesetz beispielsweise keine Regelung, die die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen aus sozialen Gründen ermöglicht? Das Naturschutzgesetz des Bundes enthält eine solche Klausel.

Warum können an denkmalgeschützten Gebäuden in der einen Stadt Außenaufzüge angebracht werden, in einer anderen Stadt lehnt die dort zuständige Denkmalbehörde dies kategorisch ab, obwohl die Gebäudesituation baulich vergleichbar, die Häuser aus der gleichen Epoche sind und in beiden Städten das gleiche Denkmalschutzgesetz gilt?

Seit Jahren wird diesen Konflikten seitens der Landespolitik in erster Linie mit dem Hinweis begegnet, man müsse eben die Köpfe gewinnen und das Verständnis für die Belange behinderter Menschen bei den Verantwortlichen wecken.

Diese Haltung verkennt allerdings, dass sie über weite Strecke in den zurückliegenden Jahren in wesentlichen Teilen erfolglos geblieben ist und dass es tatsächliche und nachvollziehbare oder auch in widersprechenden Verordnungen liegende Interessenskonflikte gibt, die sich nicht durch Appelle auflösen lassen.

Der Legislative, also den Landespolitikern, müssten eigentlich die Haare zu Berge stehen bei dem Gedanken, dass die von ihnen im Gesetzgebungsverfahren lange und detailreich diskutierten Formulierungen später einer individuellen Interpretation durch die Exekutive, also die Behörden „ausgeliefert“ sind.

Was wir brauchen sind verbindliche Vorgaben an die ausführenden Behörden, wie die Gesetze im Sinne des Gesetzgebers auszulegen sind. Das hat auch nichts mit Konnexität oder finanzieller Mehrbelastung für die Kommunen zu tun.

Das Land kann auch nicht passiv abwarten, bis die (aus seiner Sicht) zuerst verantwortlichen Akteure die drängenden Probleme lösen. Es muss eindeutig Stellung beziehen und auch über den eigenen Tellerrand hinaus Entwicklungen auf Bundesebene anstoßen und vorantreiben.

Wir erwarten deshalb auch, dass die Landesregierung sich derjenigen Probleme annimmt, die das Land nicht in eigener Kompetenz regeln kann. Auch das lässt sich am besten an Beispielen verdeutlichen:

Zunehmende Kritik ereilt uns aus den Regionen des Landes zur Situation bei der medizinischen Versorgung mobilitäts- oder sinnesbehinderter Patienten. Das beginnt bei nicht barrierefrei zugänglichen Arztpraxen, geht über Physiotherapiepraxen und endet bei nicht vollständig barrierefrei errichteten Krankenhaus-Neubauten.

Während nach dem Willen des Gesetzgebers Patienten eigentlich hierzulande frei ihre Ärztin bzw. ihren Arzt auswählen, die Praxis aufsuchen und dort als mündige Patienten behandelt werden, erleben Menschen mit Behinderungen in dieser Hinsicht oft große Probleme. Eine freie Arzt- oder Therapeutenwahl und dann noch nach „Vertrauen“ rückt da mindestens an zweite Stelle.

Da werden neue Aufzüge in Krankenhäusern errichtet, die nicht die für Sinnesbehinderte erforderlichen Informationen erhalten. Da wird eine hochmoderne Radiologische Abteilung in einem Krankenhaus völlig neu gebaut, man kann auch gut mit einem Rollstuhl bis zur Anmeldung gelangen, aber dann ist Schluss. Die (ebenfalls neu gebauten) Vorbereitungskabinen für das Röntgen sind trotz Neubau wieder mit den altbekannten ganz schmalen Türen ausgerüstet, wie sie traditionell in unseren Breiten schon immer bei Röntgenkabinen waren. Ein Relikt der Vergangenheit? Traditionspflege? Oder einfach nur Unüberlegtheit? Wer nicht aus dem Rollstuhl aufstehen oder ohne den breiten Rollator „die paar Schritte“ allein zurücklegen kann, der wird bereits an der Tür zur Kabine mal wieder zum Sonderfall. Schafft er es, diese Klippe zu umschiffen, scheitert er oft spätestens an der nicht höhenverstellbaren Untersuchungsliege.

Die Stiftung Gesundheit hat bei einer Überprüfung aller Arzt- und Zahnarztpraxen im Land Brandenburg ermittelt, dass sich nur etwa 20% nach Selbstauskunft als barrierefrei einschätzen.

Unsere Stichproben haben ergeben, dass selbst diese 20% in Frage zu stellen sind, da sich Selbstauskunft nicht immer mit der baufachlichen Sichtweise deckt.

Selbst bei Physiotherapiepraxen, also den Arbeitsstätten einer Zunft, die sich im Besonderen der Behandlung von Bewegungseinschränkungen aller Art verschrieben hat, sind nur 67 % barrierefrei – das klingt zwar günstiger, verdeutlicht aber immer noch genügend Handlungsbedarf.

Wir fragen:

Warum wird bei der Zulassung von Arzt- oder Physiotherapiepraxen nicht auf die Einhaltung der Barrierefreiheit geachtet? Eigentlich schreibt die Bauordnung des Landes die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium vor – aber offenbar ist dieses kein Prüfmaßstab bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse von Seiten der berufsständigen Vereinigungen bzw. Krankenkassen. Warum werden die Regelungen hier nicht angepasst und abgeglichen?

Da, wo Haus- oder Fachärzte ohnehin Mangelware sind, ist es umso unverständlicher, wenn dann die wenigen neu eröffneten Praxen nicht barrierefrei erreichbar sind!

Im deutschlandweiten Vergleich gibt es in Brandenburg die geringste Arztdichte, ein niedergelassener Arzt hat hier eine Mehrarbeit von ca. 130 % zu leisten. Hinzu kommt das demografische Problem: den vielen Patienten steht eine zunehmend älter werdende Ärzteschaft gegenüber: Im Vergleich zu 2005 werden bis 2015 40% der Hausärzte in Brandenburg in den Ruhestand gegangen sein!

Dazu muss man wissen:

Bundesweite Richtlinien regeln das Verfahren bei der Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkung bei der vertragsärztlichen Versorgung. Grundlage ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Messzahl, die sog. Einwohner – Arzt-Relation, die gibt vor, wieviele Einwohner von einem Arzt betreut werden. Es gibt hierbei 14 Facharztgruppen mit jeweils unterschiedlichen Patientenzahlen.

Die Anzahl der zugelassenen Ärzte eines bestimmten Fachgebietes richtet sich nach der Einwohnerzahl in einer Versorgungsregion. Diese Versorgungsregionen umfassen oftmals mehr als einen Landkreis, es gibt zum Beispiel die Versorgungsregion Frankfurt (Oder) und Oder-Spree. Innerhalb dieser Versorgungsregionen wird zwar die Anzahl der Ärzte gesteuert, nicht aber der Ort der Berufsausübung. Das heißt, Ärzte können ihre Praxis in dieser Versorgungsregion im Prinzip dort ansiedeln, wo sie es wollen. Das führt dann z.B. dazu, dass es in einzelnen Städten gar keinen Kardiologen mehr gibt, in anderen Städten mehrere und die Versorgungsregion insgesamt dennoch sogar als überversorgt gilt.

Braucht man als mobilitätsbehinderter und chronisch kranker Mensch einen bestimmten Facharzt, wird oft das Problem noch größer, denn der organisatorische und zeitliche Aufwand für einen Besuch bei einem Spezialisten kommt in einer Versorgungsregion im Flächenland Brandenburg einer Tagesreise gleich.

Mangelnde barrierefreie Zugänglichkeit und die Nichterreichbarkeit von Arztpraxen potenziert das Ärzteproblem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen noch zusätzlich! Aber gerade sie haben häufig dringende Gründe, einen Arzt regelmäßig aufzusuchen.

Wer nicht selbst ein Fahrzeug zur Verfügung hat, für den ist oftmals schon der Weg zur nächstgelegenen geeigneten Arztpraxis ein unüberwindbares Hindernis.

Am Beispiel einer der diesjährigen Betonkopfnominierungen wird auch dieser Aspekt des Problems deutlich. Keine der im Auftrag des Landkreises angebotenen 40 Überlandlinien im Flächenlandkreis Oder – Spree wird vom beauftragten Busunternehmen mit rollstuhlgerechten oder wenigstens Niederflurbussen bedient!

Das heißt, für mobilitätsbehinderte Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ist eine Fahrt mit dem Bus z.B. in die Kreisstadt zu den dort angesiedelten Ämtern der Kreisverwaltung oder zum Arzt oder ins Krankenhaus oder eben auch nur ein Besuch in einem anderen Ort des Landkreises nicht möglich! Auch mit der Bahn ist die Kreisstadt nicht oder nur mit großen Umwegen über Frankfurt (Oder)zu erreichen. Hinzu kommt, dass z.B. viele Bahnhöfe oder Haltepunkte im Landkreis für Gehbehinderte überhaupt nicht zugänglich sind, so dass diese Alternative völlig entfällt.

Der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV verabschiedete sogar einen Nahverkehrsplan, der Formulierungen enthält, dass auf Haltestellenansagen verzichtet wird. Wir fragen: warum wird so etwas vom Land nicht kritisiert oder gar sanktioniert?

Gemäß Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg „sollen“ die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden – sie müssen es aber nicht! Aber selbst wenn der Landesnahverkehrsplan auch Ausführungen enthält, wie man in der Zukunft einen barrierefreien Nahverkehr anbieten will, warum akzeptiert man dann trotzdem von den Landkreisen verabschiedete Nahverkehrspläne, die diesem Ziel entgegenstehen?

Prüft das Land bevor es die Fahrgeldausfälle für die Beförderung Schwerbehinderter überweist, ob die Schwerbehinderten in dem betreffenden Landkreis überhaupt eine reale Chance hatten, den ÖPNV zu nutzen?

Unsere Beispiele zeigen: Behindertenpolitik ist mehr denn je politische Querschnittsaufgabe.

Und wir erwarten, dass die Landesregierung der Behindertenpolitik ressortübergreifend einen höheren Stellenwert beimisst.

Wir möchten durchaus positiv vermerken, dass wir den Eindruck haben, dass sich das MASF und auch einzelne Fraktionen diesen Entwicklungen recht offensiv stellen: Geplante Veranstaltungen wie die 5 behindertenpolitischen Regionalkonferenzen und der Treffpunkt Landtag wollen auch die Menschen mit Behinderungen sowie ihre Organisationen einbeziehen.

Leider lässt die Landesregierung momentan aber nicht erkennen, welche eigenen inhaltlichen Vorstellungen für diesen Prozess existieren.

Regieren heißt, gestalten wollen und eine Landesregierung kann nicht ohne eigene konkrete Vorschläge als passiver Zuhörer Konferenzen im Lande veranstalten, um zu erfahren welche Probleme es gibt und wie man sie lösen könnte.

Sie muss ihre eigenen Vorstellungen rechtzeitig –und auch nicht nur in die Regionalkonferenzen - einbringen und sich damit der konstruktiven Kritik der Betroffenen stellen.

Leider ist das MASF seit Jahren nicht mehr auf Ministerebene zu diesem Aktionstag vertreten. Wir können feststellen, dass auf Ebene der Minister und Staatssekretäre der ABB in den letzten Jahren fast häufiger Kontakte zu anderen Ministerien als zum Sozialministerium hatte.

Möglicherweise wird sich das MASF zur Umsetzung der Konvention ehrgeizige Ziele setzen.

Uns als Interessenvertreter ist dabei aber besonders wichtig, den Blick auf alle Bereiche der Landespolitik und auf alle Ministerien zu lenken, denn nur, wenn man sich konsequent auf den Weg macht und ehrlich und ohne falsch verstandene Angst vor Kritik die in vielen Bereichen und Köpfen vorhandenen Barrieren benennt, wird man ihrer bewusst und kann sie aus dem Weg schaffen.

Kritik ist – so absurd das zunächst klingen mag – immer auch ein Stück Sympathiebeweis und Zeichen für Interesse am gemeinsamen Fortkommen. Wer kritisiert, der beweist, dass ihm an der Weiterentwicklung des anderen gelegen ist. Wem eine Sache aber egal ist, der sieht auch keinen Grund, sich dazu kritisch zu äußern.

Und so wollen wir auch Aktionen wie unsere heutige verstanden wissen:

Wer einen Flachbildschirm immer nur von vorn betrachtet, wird nie erkennen, woher er seinen Namen hat.

Es geht uns also um das Zusammenbringen unterschiedlicher Perspektiven und Sichtweisen auf eine Sache, denn nur so können alle Beteiligten nachvollziehen, woher die Position des anderen rührt und worin sie ihre Ursachen hat und warum sie aus seiner Sicht vielleicht anders werden muss.

Der ABB hat sich dies seit 20 Jahren als kritisch-konstruktiver Partner auf die Fahnen geschrieben.

Verlässlich - für den einen oder anderen Politiker manchmal auch lästig - stoßen wir dabei natürlich nicht immer gleich auf Zustimmung.

Aber die vergangenen 20 Jahre haben auch gezeigt, dass alle Akteure der Behindertenpolitik des Landes auf Zusammenarbeit angewiesen sind und dass im Laufe der mitunter jahrelangen Kooperation das Vertrauen und das wechselseitige Verständnis für die Forderungen des einen und die Möglichkeiten des anderen wächst, manchmal schneller, manchmal langsamer.

Deshalb möchten wir zum Abschluss vor allem auch den neu in den Ministerien berufenen Personen, den neu im Landtag vertretenen Parteien und natürlich auch den neu in eine entsprechende Position gekommenen Abgeordneten der alten Parteien unsere Zusammenarbeit in diesem Prozess der Umsetzung der UN-Konvention anbieten.

Uns eint eine gemeinsame Verantwortung, die Erich Kästner wie folgt beschreibt:

"An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld,
die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."

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