Brandenburgischer Landesbetrieb
für Liegenschaften und Bauen

Wir nominieren den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen für den Betonkopf in 2007. In dem Aufzug des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) /Außenstelle Frankfurt/Oder, der häufig von Rollstuhlfahrern benutz wird, befinden sich die Bedienelemente in solcher Höhe, dass sie von weder von Rollstuhlfahrern, noch von kleinwüchsigen Menschen erreicht werden können. Außerdem fehlt eine Beschriftung der Bedienelemente in Brailleschrift ebenso wie eine akustische Stockwerksansage.

Hierzu unser Schreiben (unter Auslassung von Namen) an den Technischen Geschäftsführer des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen.











An den Technischer Geschäftsführer
des Brandenburgischen Landesbetriebes
für Liegenschaften und Bauen

Potsdam, den 03.04.2007

Fahrstuhl in Dienstgebäude der Außenstelle des
Landesamtes für Soziales und Versorgung in Frankfurt (Oder)

Sehr geehrter Herr,
unser Verband führt alljährlich anlässlich des Europäischen Protesttages gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderten Menschen
am 05. Mai verschiedene Veranstaltungen durch.

Dazu gehört seit 2004 auch die Verleihung eines Negativpreises, des

„Betonkopfes“,

für einen aus Sicht behinderter Menschen besonders kritikwürdigen Zustand. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite www.betonkopf-brandenburg.de.

Als Kandidat für die diesjährige Verleihung dieses Negativpreises ist uns ein Bauvorhaben vorgeschlagen worden, das durch Ihren Betrieb zu verantworten ist. Dabei handelt es sich um die Erneuerung des Fahrstuhls
im Gebäude Robert-Havemann-Straße 4 in 15236 Frankfurt (Oder).

Dieses Gebäude wird unter anderem von der örtlichen Außenstelle des Landesamtes für Soziales und Versorgung genutzt. Dieses Amt und seine Außenstellen sind die wichtigsten Ansprechpartner für behinderte Menschen auf Landesebene und werden deshalb entsprechend häufig von ihnen aufgesucht. Insoweit wäre es aus Sicht unseres Verbandes nicht nur wünschenswert, sondern gerade zu zwingend gewesen, die regelmäßige Nutzung des Fahrstuhls durch behinderte Menschen zu berücksichtigen. Hierfür enthält die entsprechende DIN-Norm 18024-2 Pkt. 7.3 und Pkt. 18 entsprechende technische Vorgaben.

Im Ergebnis ist nach Inbetriebnahme des neuen Fahrstuhles jedoch festzustellen, dass diese Baubestimmungen unberücksichtigt blieben und die Bedürfnisse behinderter Menschen nicht beachtet wurden.

So sind beispielsweise Bedienungselemente und Gefahrenhinweise ganz oder teilweise in einer Höhe angebracht, die eine Nutzung durch kleinwüchsige oder an den Rollstuhl gebundene Menschen faktisch ausschließt. Es fehlt eine Beschriftung der Bedienelemente in Brailleschrift ebenso wie eine akustische Stockwerksansage.

Anlässlich der oben genannten Preisverleihung am 03.05.2007 in Potsdam beabsichtigen wir, auf den vorstehend geschilderten Missstand hinzuweisen.

Es wäre aus unserer Sicht wünschenswert, wenn wir bis zu diesem Termin auch Ihre Sicht der Dinge erfahren würden und ggf. über Pläne berichten könnten, die geschilderten Missstände zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigurd Jacob
Leiter der Geschäftsstelle


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Drehkreuz in Verkaufseinrichtungen

Wir nominieren das Drehkreuz für den Betonkopf in 2007.
Das Drehkreuz ist inzwischen ein Symbol für umständliche
und diskriminierende Inneneinrichtungslösungen in
Lebensmitteldiscountern und Supermärkten geworden.
Baulich überhaupt nicht notwendig, da es bereits wesentlich
clevere technische Lösungen gibt, die verhindern, dass Kunden
den Supermarkt durch den Eingang verlassen.
Das Drehkreuz macht nicht nur Rollstuhlfahrern,
sondern auch Müttern und Vätern mit Kinderwagen,
gehbehinderten Menschen, korpulenten Menschen u.v.a.
das Leben unnötig schwer.
Nominiert wird „das Drehkreuz“ stellvertretend an alle,
die es einsetzen.

Hierzu unser  Anschreiben (unter Auslassung von Namen)
an die Geschäftsführer der betroffenen Supermarktketten
im Land Brandenburg.
 









An die Geschäftsführer der Supermarktketten,
die Brandenburger Filialen
ein Drehkreuz einsetzen

Drehkreuze als Zugangshindernis für mobilitätsbehinderte Menschen

Potsdam, den 03.04.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Verband führt alljährlich anlässlich des Europäischen Protesttages gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderten Menschen am
05. Mai verschiedene Veranstaltungen durch.

Dazu gehört seit 2004 auch die Verleihung eines Negativpreises, des

„Betonkopfes“

für einen aus Sicht behinderter Menschen besonders kritikwürdigen Zustand.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite www.betonkopf-brandenburg.de.

Als Kandidat für die diesjährige Verleihung dieses Negativpreises ist uns ein Gegenstand vorgeschlagen worden, der leider auch in Supermärkten Ihres Unternehmens vorzufinden ist. Es handelt sich dabei um das Eingangsdrehkreuz.

Das geltende Baurecht enthält diverse Vorschriften, die mobilitätsbehinderten Menschen den Einkauf in Supermärkten erleichtern sollen. Das Vorhalten besonderer Parkplätze und der barrierefreie Zugang zum Gebäude sind gesetzliche Pflicht.

Das damit angestrebte Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen wird aber konterkariert, wenn der tatsächlich Zugang zu den Einkaufsräumen durch den Einbau von Drehkreuzen praktisch unmöglich gemacht wird.

Betroffenen, die diesen Zustand in der Vergangenheit direkt vor Ort kritisiert haben, wird teilweise entgegen gehalten, bei Bedarf werde das Drehkreuz durch das Verkaufspersonal entfernt. Das ist wirklichkeitsfremd, weil häufig keine Möglichkeit besteht, sich ausreichend bemerkbar zu machen und sich niemand permanent in die Rolle eines Bittstellers drängen lassen möchte.

Technische Lösungen, die den gleichen Effekt haben wie Drehkreuze, sind in unterschiedlicher Ausführung verfügbar und haben sich seit langem bewährt.

Anlässlich der oben genannten Preisverleihung am 03.05.2007 in Potsdam beabsichtigen wir, auf den vorstehend geschilderten Missstand hinzuweisen und dabei Supermarktketten zu benennen, in deren Märkten wir solche Drehkreuze vorgefunden haben.

Es wäre aus unserer Sicht wünschenswert, wenn wir bis zu diesem Termin auch Ihre Sicht der Dinge erfahren würden und ggf. über Pläne berichten könnten, das Drehkreuz aus Ihren Einrichtungen zu verbannen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigurd Jacob
Leiter der Geschäftsstelle


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Brandenburgischer Landesbetrieb
für Liegenschaften und Bauen


BLB in Frankfurt (Oder) zum Zweiten:
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

 

Auf dem Gelände des Landesbehördenzentrums in Frankfurt (Oder), Große Müllroser Chaussee 53-55, befinden sich mehrere Behörden. U. a. eine Niederlassung des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB), das Finanzamt, das Landesumweltamt und seit 2 Jahren der Neubau des Land- und Amtsgerichtes.

Durch diesen Neubau wurde die Linienführung der Buslinie 981 geändert. Er fährt jetzt nicht mehr durch das Gelände sondern außen herum. Die neu eingerichtete Haltestelle "Bremsdorfer Straße" hat ein Wartehäuschen erhalten und ist auch barrierefrei.

Aber:

Die schon vorhandene Haltestelle "Landesbehördenzentrum" in der Müllroser Chaussee ist nicht barrierefrei.

Es gibt keinen ordentlichen Fußweg. Der vorhandene erinnert eher an einen ausgedienten Fahrradweg. Um auf den richtigen Fußweg zu kommen, muss eine Grünfläche überquert werden oder dieser Weg endet zumindest an der einen Seite auf die Straße; in die andere Richtung auf die Grünfläche.

Fast alle Hinweisschilder bzgl. der Behörden sind einige Meter rechts oder links dieser Haltestelle aufgestellt und von dort nicht zu erkennen. Auf dem Gelände selbst weisen alle Hinweisschilder auf die Bus-Haltestelle "Landesbehördenzentrum".

Erst nach Hinweisen an das BLB wurde vereinzelt auch die Haltestelle "Bremsdorfer Straße" ausgeschildert.

Zum anderen gibt es vom Landesbehördenzentrum einen Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Kopernikusstraße".

Der Weg ist nur Insidern bekannt. Es gibt nur einen Hinweis darauf und der befindet sich am Ende des Geländes (Bild 11). Zudem ist der Weg sehr schmal und im Winter dunkel. Dann kommt man an eine Treppen mit insgesamt 72 Stufen. Diese sind in mehreren Absätzen zu drei oder vier Stufen eingeteilt. Nicht überall sind Geländer angebracht. Mit Kinderwagen oder Rollstühlen ist diese Treppe gar nicht zu benutzen. 

Es gibt keine Hinweise für Kinderwagen und Rollifahrer, dass nur die das Gelände umgehende Straße benutzt werden könnte. Diese ist allerdings völlig kaputt, es geht bergauf und ist ein großer Umweg. Auch auf dem Weg zur Haltestelle ist nirgendwo ein Hinweis, dass diese Treppe für diese Besucher nicht geeignet ist. 

Von dieser Treppe gelangt man unmittelbar an die Haltestelle der Straßenbahn. Fahrgäste, die an dieser Haltestelle aussteigen und nicht ortskundig sind, wissen nicht, wie sie zum Landesbehördenzentrum kommen.

 

Offensichtlich besteht zwischen BLB und Stadt keine Einigung, wem dieses Gelände gehört und wer daher für die barrierefreie Gestaltung und Ausschilderung zuständig ist. Der Missstand ist außerdem kein Einzelfall. Er betrifft auch nicht nur die Außenanlagen. Selbst im Innenbereich von Neu- oder Umbauten bei öffentlichen Gebäuden wird nicht barrierefrei gebaut. Nachfragen werden mit dem Spruch abgetan, es werden alle entsprechenden DIN-Normen eingehalten.


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So geht es auch

Nach einigen freundlichen Gesprächen zwischen dem örtlichen Behindertenverband in Rathenow und der Marktleitung des PLUS Supermarktes wurde kurzfristig das lästige Drehkreuz entfernt.  

Ein Vorbild, das Schule machen sollte.

www.betonkopf-brandenburg.de

E-Mailmailto:info@abbev.de?subject=Betonkopf%20Brandenburg