Vorschläge aus dem Land Brandenburg
TURM Erlebniscity Oranienburg
für die Weigerung Rollstuhlfahrern zukünftig beim Umsetzen vom Rollstuhl auf den Beckenrand des Schwimmbades Hilfe zu leisten
Die TUMR Erlebniscity wirbt auf ihrer Internetseite mit dem Slogan
Da taucht jeder gerne auf
für die Nutzung der verschiedenen Bäder.
Das umfangreiche Freizeitangebot nutzen auch viele Menschen mit Behinderungen.
So auch eine Rollstuhlfahrerin, die regelmäßig mit ihrer Tochter und einer Freundin im Sportbad schwimmt.
Das war selbstbestimmt und barrierefrei möglich. Nach dem Umziehen rollte sie mit ihrem Rollstuhl an den Beckenrand, zog die Bremsen an und ließ sich dann aus dem Rollstuhl auf den Beckenrand umsetzen.
Das war in wenigen Sekunden mit zwei Helfern möglich. Auf der einen Seite griff die Freundin zu und auf der anderen Seite legte der anwesende Bademeister mit Hand an. Dank freundlichem und hilfsbereitem Personal war dies nie ein Problem.
Damit soll es nun zu Ende sein!
Die TURM Erlebniscity hat der Rollstuhlfahrerin in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, der Bademeister könne und dürfte zukünftig nicht mehr helfen.
Dessen vollständige und uneingeschränkte Aufmerksamkeit müsse den Badenden im Schwimmbecken vorbehalten bleiben. Für die Hilfe beim Umsetzen auf den Beckenrand und zurück bleibe keine Zeit.
Die Betroffene mag sich darum bemühen, einen im Schwimmbad vorhandenen Lifter zum Umsetzen benutzen zu dürfen. Dieser sei allerdings nicht im Eigentum des Schwimmbades. Der Bademeister und das Aufsichtspersonal werde zukünftig jedenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Geschäftsleitung habe das Aufsichtspersonal in der Schwimmhalle entsprechend angewiesen.
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg sieht in einer solchen Anweisung eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des öffentlichen Schwimmbades.
Die hier benötigte Hilfeleistung dauert jeweils nur wenige Sekunden und geht nicht über das hinaus, was Bademeister üblicherweise jedem Nutzer als Hilfestellung anbieten. Die Aufsichtspflicht für die Badegäste wird durch eine solche Hilfe nicht wirklich verletzt, zumal sie direkt am Beckenrand des Schwimmbeckens stattfindet.
Im Kern geht es um die schlichte Entscheidung, einer Rollstuhlfahrerin zukünftig eine nur wenige Sekunden dauernde Hilfe verweigern zu wollen.
PS:
Die TURM-Erlebniscity hat mit Schreiben vom 03. Mai 2017 eine andere Möglichkeit gefunden, um der Betroffenen zu helfen.
Zukünftig wird sie eine Elektro-Lifter mit Akkumulator am Beckenrand zur Verfügung gestellt bekommen.
… Wenn das mal nicht die Aufmerksamkeit des Bademeisters mindestens ebenso lange in Anspruch nimmt, wie das einfache Umsetzen „per Hand“.
Landeshauptstadt Potsdam
für die Sperrung des Uferweges südlich der Havel an der Speicherstadt
Damit soll es nun vorbei sein. Mindestens bis 2018, wahrscheinlich aber bis 2022 stehen die Nutzer vor Bauzäunen.
Für Rollstuhlfahrer aus Richtung der Speicherstadt hat dies fatale Folgen. Zwar ist es möglich, auch auf anderem Wege aus dieser Richtung zum Hauptbahnhof oder in die Innenstadt zu gelangen. Für Rollstuhlfahrer ist das aber eine Tortur.
Der Anstieg der Leipziger Straße zur Langen Brücke liegt bei über 6 % und das ist nur von den wenigsten Rollstuhlfahrern überhaupt zu schaffen. Die Neigung ist unerlaubt hoch und überfordert auch jüngere Betroffene, zumal es bei durchgehendem Anstieg an einer Möglichkeit zum Pausieren fehlt.
Der jetzt gesperrte Weg ist zum Hauptbahnhof hin mit einer aufwendig gebauten, barrierefreien Rampe versehen.
Seit März 2017 ist das Problem bekannt, die örtliche Presse hat berichtet.
Bis zum heutigen Tage gibt es jedoch keine sinnvolle und auch von mobilitätsbehinderten Menschen selbständig zu nutzende Ausweichroute.
Das allein ist bereits Grund genug für eine Betonkopf-Nominierung.
Hier kommt aber hinzu, dass die Verantwortlichen der Stadt in der Auseinandersetzung über die Sperrung des Weges jedes Verständnis für die berechtigten Belange von mobilitätsbehinderten Menschen vermissen ließen.
Ein kleines Zitat als Beispiel:
„Wegen der paar Rollifahrer kann man doch nicht die ganze Planung ändern!“
…
Amt und Stadt Döbern
für den nicht barrierefreien Umbau eines Bushalteplatzes in der Stadt Döbern
Der Umbau dieses Platzes ist vom Land Brandenburg (MLUL) mit Mitteln des europäischen Leader-Fonds in einer Höhe von ca. 160.000,00 € gefördert worden. Diese EU-Mittel dürfen nur für barrierefreie Projekte eingesetzt werden.
Die Bauherren – die Stadt und das Amt Döbern – haben unter Missachtung dieser Verpflichtung einen Bushalteplatz gebaut, der nicht barrierefrei ist. Dies geschah, obwohl bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase von verschiedenen Seiten auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit – auch und gerade für Menschen mit Sehbehinderung – hingewiesen worden war.
Letztlich entstand ein neuer Bushalteplatz, bei dem der Zugang zu den Wartebereichen über Absenkungen der Borde erfolgt und im Bereich der Einstiege in die Busse erhöhte Sonderborde verbaut worden sind.
Ein Blindenleitsystem mit den entsprechenden taktilen Elementen, Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder, findet sich im Bereich des neuen Busplatzes nicht.
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg sieht darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Diese wiegt hier besonders schwer, weil die Notwendigkeit eines Blindenleitsystems den Verantwortlichen bekannt gewesen ist.
…
www.betonkopf-brandenburg.de
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