Vorschläge aus unseren Mitgliedsverbänden


DB Station & Service AG

Fehlende Barrierefreiheit
im Bahnhof Eisenhüttenstadt

In Eisenhüttenstadt leben mehr 25.000 Einwohner, davon mehr als 3.000 anerkannt geh- und sehbehinderte Menschen. Die Stadt liegt an einer der meistbefahrenen Bahnstrecken im Land – dem Regionalexpress 1. Mehr als 1.000 Reisende nutzen täglich diesen Bahnhof, um in Richtung Berlin oder Cottbus zu reisen.

Der Bahnhof der Stadt Eisenhüttenstadt ist für mobilitätsbehinderte Menschen nicht nutzbar. Der Zugang ist nur durch das Empfangsgebäude über eine Treppe durch den Mitteltunnel oder von der Straßenseite her durch einen südlichen Tunnel möglich.

Im Bahnhofsgebäude selbst befindet sich ein Fahrkartenschalter, der gleichzeitig als einzige Verkaufsstelle der Stadt für Monatskarten, Schülerfahrausweise usw. im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs dient.

Die Problematik ist der zuständigen DB Station & Service AG seit mindestens

1995 bekannt. Im Folgejahr sollten Planungen zur Veränderung der bestehenden Situation in Auftrag gegeben werden.

Mitte 2007 teilte die DB Station und Service AG mit, die Planung des Bahnhofsumbaus nehme Konturen an und man werde die Anträge in Kürze dem Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung vorlegen. Im folgenden Jahr könne dann mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Im Dezember des gleichen Jahres kommunizierte die DB Station & Service AG, die Arbeiten seien nun für das Jahr 2009 geplant.

Im Jahre 2010 teilte der damalige Leiter des Regionalbereichs Ost der

DB Station & Service AG mit, man plane den Umbau des Bahnhofes jetzt für 2014.

Nun teilt die Deutsche Bahn mit, dass konkrete Maßnahmen erst 2016 geplant werden sollen. Anschließend wären entsprechende Planungsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt zur Genehmigung einzureichen.

Nach erfolgter Genehmigung müsse die Finanzierung gesichert werden.

Die alles vorausgesetzt, könne der Umbau wahrscheinlich 2018/19 beginnen.

Die Ankündigung der DB Station & Service AG steht damit am Ende einer langen Reihe von Zusagen durch die Deutsche Bahn AG, denen in zwei Jahrzehnten jeweils keinerlei konkrete Schritte gefolgt sind. Bis zum heutigen Tage gibt es noch nicht einmal abgeschlossene Planungen für die dringend erforderliche Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnhof Eisenhüttenstadt.

Seit mehr als 20 Jahren sind mobilitätsbehinderte Bürger der Stadt Eisenhüttenstadt praktisch vom Zugang zum Bahnverkehr abgeschnitten. Ebenso ist es nicht möglich, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderung als Gäste und Besucher mit der Bahn nach Eisenhüttenstadt reisen.




Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg

Barrierefreier Zugang zum
Filmmuseum Potsdam

Das Filmmuseum Potsdam befindet sich seit Mitte der achtziger Jahre im Gebäude des ehemaligen königlichen Marstalls in Potsdam in unmittelbarer Nähe zum heute wieder errichteten Stadtschloss.

Eigentümerin des Hauses ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten ist das Gebäude im Juli 2014 wieder an die Filmuniversität „Konrad Wolf“ zum Betrieb des Filmmuseums übergeben wurden.

Anlass für die vorübergehende Schließung waren brandschutztechnische Notwendigkeiten. Bis zur Schließung zu Beginn der Sanierungsarbeiten im Jahre 2013 ist das Gebäude über eine Rampe durch den Haupteingang auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung barrierefrei erreichbar gewesen.

Bei erneuter Übergabe der Baus an die heutigen Nutzer im vergangenen Jahr war die im Eingangsbereich ehemals bestehende Rampe beseitigt. Derzeit ist ein Zugang für Rollstuhlfahrer nur über einen versteckten Eingang an der Rückseite des Gebäudes möglich.

Aus unserer Sicht ist damit eine über Jahre bewährte bauliche Lösung zur Gewährleistungen eines barrierefreien Zugangs zu einem öffentlichen Gebäude ohne nachvollziehbare Gründe beseitigt worden.

Die jetzt gefundene Lösung macht Menschen mit Behinderung wieder zu Objekten fremder Fürsorge und verweist sie auf eine Sonderlösung abseits des Besucherstromes nichtbehinderter Bürger. Dies entspricht nicht unserem Bild von einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe Betroffener am gesellschaftlichen Leben.

Nach unserer Sicht können auch mögliche denkmalschutzrechtliche Argumente einen derartigen Eingriff in die Bestandssituation nicht rechtfertigen. Im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz heißt es:

Denkmalschutz und Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen der geltenden Gesetze.

Die Interessenvertreter behinderter Menschen in der Stadt wurden vom beabsichtigten Abbau der Rampe im Zuge der Bauarbeiten nicht informiert. Dort sind die Arbeiten am Marstall gegenüber den Vertretern der Behindertenselbsthilfe als reine brandschutztechnische Sanierungen ohne Auswirkungen auf die übrige bauliche Situation dargestellt worden.




Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel

Blindenleitsystem auf dem
Bahnhofvorplatz Brandenburg

Brandenburg an der Havel ist einer der Ausrichtungsorte der diesjährigen Bundesgartenschau.

Im Dezember 2014 ist der Hauptbahnhof der Stadt nach einem vollständigen Umbau des Bahnhofsgebäudes neu eröffnet worden. Bestandteil dieses Bauvorhabens war auch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes.

Im Bereich der Bahnsteige einschließlich des Tunnels und der Zugänge existierte seit der Rekonstruktion der Verkehrsanlagen durch die Deutsche Bahn AG bereits vor Beginn der Bauarbeiten zur Neugestaltung des Bahnhofsareals ein geschlossenes Blindenleitsystem.

Ein solches Leitsystem ist im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes auch dort realisiert worden. Beim Neubau des Blindenleitsystems auf dem Vorplatz erfolgte jedoch kein Anschluss an das im Bereich der Deutschen Bahn AG vorhandene funktionierende System.

Beide Systeme enden ohne Anschluss an die vorhandene Anlage auf dem Nachbargrundstück nur wenige Meter voneinander entfernt im Nichts. Es existieren zwei völlig getrennte Insellösungen, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

In der Gesamtheit müssen wir feststellen, dass es im Ergebnis umfangreicher Neubauten im Bereich des Hauptbahnhofes kein geschlossenes Blindenleitsystem gibt, das für Betroffene einen Übergang vom schienengebundenen Verkehr zur Stadt bzw. zu den Taxi- und Bushaltestellen und umgekehrt ermöglicht.





Zweckverband
Bundesgartenschau 2015 Havelregion

Echsenland BUGA-Gelände Rathenow

Bestandteil der diesjährigen Bundesgartenschau 2015 Havelregion ist am Standort Rathenow die BUGA-Spiellandschaft „Echsenland“. Sie wird vom Zweckverband als ein Höhepunkt am Standort Rathenow beworben.

Diese Spiellandschaft ist für Besucher der Bundesgartenschau nur über eine Treppe oder eine Rutsche zugänglich. Für mobilitätsbehinderte Menschen wie Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Rollatoren ist dieser Bereich damit nicht erreichbar. Auch Familien mit Kinderwagen werden über diese bauliche Gestaltung wenig erfreut sein.

Für Menschen mit Mobilitätseinschränkung stellt die gegebene Situation aber eine Benachteiligung dar, für die wir bisher keine nachvollziehbaren Gründe erkennen können.

Dem Veranstalter ist diese Problemlage seit längerem bekannt. Bisher hat man jedoch keine Veranlassung gesehen, der Forderung nach einer barrierefreien Zugänglichkeit zum Gelände der BUGA-Spiellandschaft „Echsenland“ nachzukommen.





Landesamt für Soziales und Versorgung

Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

In vielen Fällen werden Schwerbehinderten die ihnen zustehende Ausweise befristet ausgestellt. Setzt das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung später den Grad der Behinderung herab und kommt es deshalb zu einem Rechtsstreit, bleibt der ursprüngliche Ausweis bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte wirksam.

In dieser Zeit können die Betroffenen verlangen, dass der Ausweis vom Landesamt verlängert wird, obwohl die Behörde eigentlich der Ansicht ist, der ursprüngliche Grad der Behinderung sei nicht mehr richtig.

Prozesse über den korrekten Grad der Behinderung vor den Sozialgerichten des Landes Brandenburg dauern im Durchschnitt anderthalb Jahre. Verfahrensdauern von mehr als zwei Jahren sind keine Seltenheit. Das ist auch dem Landesamt für Soziales und Versorgung bekannt, es ist an diesen Prozessen direkt beteiligt.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit sind wir von Betroffenen darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ausweise mit streitigen Feststellungen durch das LASV während der Dauer eines Klageverfahrens jeweils nur für sechs Kalendermonate verlängert wurden.

Aus Sicht der Betroffenen gibt es dafür keine nachvollziehbaren Gründe. Diese Praxis wird vielmehr als ungerechtfertigte Drangsalierung für diejenigen empfunden, die sich mit rechtstaatlichen Mitteln gegen Entscheidungen des Landesamtes zu Wehr setzen.

Für die Betroffenen kann eine solche kurzfristige Verlängerung mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Neben dem halbjährlich wiederkehrenden bürokratischen Aufwand hängen auch andere Sozialleistungen vom Schwerbehindertenausweis ab. So werden beispielsweise bei der Bewilligung von Wohngeld Freibeträge für Schwerbehinderte gewährt.

Wird ein Schwerbehindertenausweis nur für ein halbes Jahr verlängert, erfolgt auch die Bewilligung solcher Sozialleistungen nur für ein halbes Jahr. Dies obwohl in den meisten Fällen der erstmaligen Verlängerungen erkennbar ist, dass weitere Verlängerungen folgen werden.

Wir haben uns dazu an das Landesamt für Soziales und Versorgung gewandt und um Auskunft gebeten. Das Landesamt hat mitgeteilt, dass die derzeit gängige Verwaltungspraxis die Verlängerung der Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen für 12 Monat vorsieht.



Wahlkreisbüro des MdL Gliese in Eisenhüttenstadt


Herr Gliese ist direkt gewählter Abgeordneter des Landtages Brandenburg für den Wahlkreis 29.

Vor wenigen Tagen hat er in Eisenhüttenstadt sein erstes Wahlkreisbüro eröffnet.

Das Wahlkreisbüro befindet sich allerdings in einem Gebäude, das nicht barrierefrei erreichbar ist. Der Zugang zum Haus ist nur über eine zwölfstufige Treppe möglich.

Wir können zwar nicht in die Zukunft sehen, mit zahlreichen Besuchen mobilitätsbehinderter Bürger aus seinem Wahlkreis wird der Abgeordnete bei den gegebenen Umständen aber sicher nicht rechnen können.

Bauordnungsrechtlich kann man diese Situation nicht bemängeln, denn das Gebäude Beeskower Straße 114 unterliegt mit den vorhandenen Barrieren auch in seiner Nutzung als Bürogebäude einem Bestandsschutz.

Gleichwohl müssen mobilitätsbehinderte Menschen die jetzigen Gegebenheiten als ausgrenzend und diskriminierend empfinden. Dies insbesondere angesichts der hohen politischen Ansprüche der brandenburgischen CDU zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Im Regierungsprogramm der märkischen CDU zur Landtagswahl 2014 heißt es:

„Für Menschen mit Behinderungen müssen die bestmöglichen Bedingungen geschaffen werden. Sie haben das Bedürfnis und das Recht gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Aus unserer Sicht beinhaltet die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben auch die Möglichkeit des direkten Zugangs für mobilitätsbehinderte Menschen zu den von ihnen gewählten Abgeordneten.

Der Landesbehindertenbeirat des Landes Brandenburg – dessen Mitglied wir sind - hatte im Vorfeld der Landtagswahl im Rahmen von Wahlprüfsteinen bei den Parteien angefragt, wie sie es mit der Einrichtung barrierefrei zugänglicher Wahlkreisbüros halten.
Die brandenburgische CDU hat auszugsweise geantwortet:

„Jeder Abgeordnete versucht, ein gut zugängliches Büro anzumieten. Es hängt aber auch von den Gegebenheiten vor Ort ab, ob das gelingt. Umbaumaßnahmen an einem gemieteten Büro kann er in der Regel nicht vornehmen. (...)“

Es mag im Land Brandenburg auch andere Wahlkreisbüros von Bundestags- und Landtagsabgeordneten geben, die nicht barrierefrei erreichbar sind. Wenn es aber um die Neuanmietung eines Büros geht – wie in diesem Falle – halten wir die Einrichtung eines solchen Büros hinter einer zwölfstufigen Treppe zumindest für eine politische Instinktlosigkeit.




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