Stadt Lübben

Die Stadt Lübben hat es unterlassen, die barrierefreie Sanierung des Schlossturmes Lübben zu beantragen. Dieses Versäumnis wirkt umso schwerer, weil in einem oberen Geschoss dieses Gebäudes der Gemeindesaal der Stadt Lübben eingerichtet wurde und als Ort für Kultur- und Gemeindeveranstaltungen dient.

Die Denkmalschutzbehörden sind gemäß Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz verpflichtet, die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Bereits im Vorfeld der Sanierungen wurde dies von einer engagierten Lübbener Bürgerin gefordert. Aus einem Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Lübben, Herrn Bretterbauer geht hervor, dass der Antrag auf die Anbringung eines Personenaufzuges an der Außenwand des Schlosses Lübben durch die zuständige Denkmalbehörde in einem Vorgespräch abgelehnt wurde. Daraufhin wurde erst gar kein Antrag gestellt.

Dass die Anbringung von Außenfahrstühlen mit dem Denkmalschutz vereinbar ist, zeigen die Beispiele vieler denkmalgeschützter Amtsgerichte im Land Brandenburg. Dort ist der Einbau von Aufzügen aufgrund des Transportes von Akten und Unterlagen unerlässlich. Für die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind hingegen solche Zugeständnisse nicht immer zu erwarten.

Der ABB e.V. fordert daher die Nachrüstung eines Außenaufzuges am Schlosses Lübben, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger von Gemeinde- und Kulturveranstaltungen in der Kreisstadt Lübben ausgeschlossen bleiben.

Bilder: Schloss Lübben, Schlossturm, Zuwegung


Busverkehr Oder-Spree GmbH

Der Behindertenbeirat der Stadt Eisenhüttenstadt hat das Unternehmen "Busverkehr Oder-Spree GmbH" (BOS) für den Betonkopf 2010 vorgeschlagen. Als Gründe nannte der Beiratsvorsitzende, Herr Domachowski, den fehlenden Einsatz von Niederflurbussen bei Überlandslinien, fehlende Informationsansagen, die fehlende Barrierefreiheit des neuen Servicebüros des Unternehmens in Eisenhüttenstadt und keinen durchgehend barrierefreien Busverkehr im Eisenhüttenstädter Stadtverkehr. Der ABB e.V. hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und nominiert den BOS für den Betonkopf 2010.

Gerade Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen sind auf einen öffentlichen Personennahverkehr angewiesen, der sich gegenüber den Belangen von Menschen mit Behinderungen besonders aufgeschlossen zeigt. Zudem bekommen die Verkehrsunternehmen Ausgleichzahlungen vom Land für die kostenlose Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Die Ausgleichzahlungen werden als Pauschale je nach Anzahl der registrierten Menschen mit Behinderungen im entsprechenden Wirkungskreis angesetzt. Diese Zahlungen erfolgen auch dann, wenn Menschen mit Behinderungen diese Angebote gar nicht selbstständig wahrnehmen können.

Im Falle des BOS wurde zudem deutlich, dass eine ausreichende Beschäftigung mit der Thematik „Barrierefreiheit“ nicht stattgefunden hat und auch im Umgang mit den Interessenvertretern von Menschen mit Behinderungen die notwendige Sensibilität fehlt.

Der ABB e.V. fordert den BOS umgehend auf, das Ansagen von Haltestellen bindend für ihre Busfahrer anzuweisen, den Überlandverkehr für die Bewohner der Dörfer des Flächenlandkreises ebenfalls barrierefrei anzubieten sowie das Servicebüro in Eisenhüttenstadt auch für gehbehinderte Fahrgäste barrierefrei zugänglich zu machen.

Bilder: Busse der BOS



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Landkreis Spree-Neiße
Aussichtsturm „Landmarke Lausitzer Seenland“

Nachdem der ABB e.V. 2009 die Stadt Senftenberg für die fehlende Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Ausschreibungsunterlagen zur Errichtung des Aussichtsturmes „Landmarke Lausitzer Seenland“ mit dem Betonkopf ausgezeichnet hat, wird in diesem Jahr der Landkreis Spree-Neiße ebenfalls für die fehlende Prüfung der Barrierefreiheit im Bauantragsverfahren für den Aussichtsturm „Bärenbrücker Höhe“ für den Betonkopf 2010 nominiert. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Spree-Neiße hat es im Genehmigungsverfahren versäumt, auf die Einhaltung der Barrierefreiheit zu achten. Die Brandenburgische Bauordnung ist in diesem Fall eindeutig. Darin heißt es im § 45 (3) „Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder allgemein zugänglich sind, müssen in dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.“ Dies ist bei dem Aussichtsturm „Bärenbrücker Höhe“ in Neuendorf nicht der Fall, da eine barrierefreie Zugänglichkeit zur Aussichtsplattform oder der Einbau eines Aufzuges nicht eingeplant bzw. eingefordert wurden.

Die Nominierung soll zum Einen die Verantwortlichen der Baugenehmigungsbehörden wachrütteln, die Brandenburgische Bauordnung insbesondere im Punkt der Barrierefreiheit zu beachten. Zum anderen werden dem ABB e.V. immer wieder neue Bauvorhaben von Aussichtstürmen in im Land Brandenburg bekannt, bei denen die Barrierefreiheit nur eine untergeordnete bzw. gar keine Rolle spielt. Touristische Attraktionen müssen künftig für alle Menschen zugänglich sein und dürfen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, deren Zahl immer stärker wachsen wird, nicht ausgrenzen. Die halbherzige Aufstellung von Videokameras genügt hierbei nicht.

Bilder: Ansichten Aussichtsturm „Bärenbrücker Höhe“, Umfeld




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www.betonkopf-brandenburg.de

E-Mailmailto:info@abbev.de?subject=Betonkopf%20Brandenburg