Bahnhof Borkheide
•Gemeinde im Landkreis Potsdam Mittelmark im Amt Brück,
•etwas weniger als 2000 Einwohner,
•Bahnhof Regionalexpress RE 7 von Dessau nach Berlin-Wannsee, südlich in die Kreisstadt Bad Belzig,
•2002 beantragte die Deutsche Bahn AG den Bahnsteigneubau und die Bahnhofsumfeldgestaltung des Bahnhofes Borkheide,
•am Genehmigungsverfahren beteiligt wurde auch das Amt Brück,
•Gemeinde war nicht untätig und gestaltet die anliegenden Verkehrsflächen in eigener Regie,
•Ergebnis:
Der von der Bushaltestelle über den gemeindlichen Bereich geführte Blindenleitstreifen endet an einem Zaun.
Den Zugang zu den Bahnsteiganlagen hat die Deutsche Bahn an anderer Stelle geplant und gebaut – auch dort findet sich ein Blindenleitstreifen
•hier stoßen zwei Insellösungen aufeinander,
•jetzt streiten die Gemeinde – vertreten durch das Amt – und die Deutsche Bahn, wer für diesen unhaltbaren Zustand verantwortlich ist.
•Die Deutsche Bahn verweist auf die vom Eisenbahn-Bundesamt erteilte Genehmigung zum Umbau des Bahnhofes, die Genehmigung sei akkurat umgesetzt worden.
Eine Grundlage für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sieht die Bahn nicht.
•Die Gemeinde Borkheide bzw. das Amt Brück sehen das anders.
Die Anbindung des Blindenleitstreifen war ursprünglich geplant, sei später jedoch von der Deutschen Bahn AG im Hinblick auf eine beabsichtigten Verkauf und später mit dem Argument eine zu starken Gefälleneigung zur Bahnsteiganlage verworfen worden.
Wenn Zwei sich streiten – ärgert sich der Dritte und das sind hier die Menschen mit Sehbehinderung.
Kindertagesstätte Trebendorf
•zwischen Cottbus und Forst in der Gemeinde Wiesengrund im Amt Döbern-Land, Landkreis Spree-Neiße
•etwas weniger als 2000 Einwohner,
•Kindertagesstätte Trebendorf war ursprünglich ein kleiner Kindergarten mit einer Veranda zum Spielplatz und einer Rampe, die von der Terasse zum Spielplatz führte.
Vom Spielplatz ging es durch ein kleines Tor zur Straße.
•2008 begannen die Planungen für eine Rekonstruktion der Kindertagesstätte, dazu wurde beim zuständigen Landkreis Spree-Neiße ein Bauantrag eingereicht, der sich ausschließlich auf den Ersatz einer maroden Treppe durch eine Stahlbetontreppe bezog. In den eingereichten Bauplänen waren die vorhanden Anlagen – auch die Rampe zum barrierefreien Zugang – eingezeichnet.
•2010 begannen die Sanierungsarbeiten,
•durch engagierte Bürger vor Ort (Herr Uwe Neuer) wurde bereits unmittelbar nach Beginn der Arbeiten auf die UN-Behindertenrechtkonvention und die Notwendigkeit des barrierefreien Bauens hingewiesen,
•für die Sanierung sind insgesamt 385.000 EUR eingesetzt worden, der größte Teil (242.000 EUR) stammte aus EU-Mitteln, die im Rahmen des ELER Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ausgereicht worden sind.
•Saniert wurden das Dach und die gesamte Außenhülle des Gebäudes sowie beide Geschosse der Einrichtung. Eine barrierefreie Sanierung hat nicht stattgefunden, damit nicht genug:
Rampe und Veranda, die einen barrierefreien Zugang zur unteren Ebene boten sind im Zuge der Bauarbeiten abgerissen und durch zwei Treppen ersetzt worden.
•Beantragt war das im Baugenehmigungsverfahren nicht. Er nach Abschluss der Bauarbeiten wurde ein Nachtrag zur Baugenehmigung beim Landkreis eingereicht, in dem der Abriss der Rampe als Veränderung farblich ausgewiesen ist. Die Baugenehmigungsbehörde hat diesen Nachtrag problemlos genehmigt.
•Für fast 400.000 EUR ist eine Kindertagesstätte entstanden, die mehr 60 Kindern aus den umliegenden fünf Orteilen eine Heimstatt gibt. Am, 16.09.2011 hat der Brandenburgische Argrarminister Jörg Vogelsänger die Einrichtung wiedereröffnet.
Einen barrierefreien Zugang zu Gebäude gibt es jetzt allerdings nicht mehr.
•Wir haben Akteneinsicht in die Unterlagen des Baugenehmigungsbehörde genommen und anschließend gefragt:
die Gemeinde Wiesengrund, warum im Zuge der Sanierungsarbeiten der einzige barrierefreie Zugang zum Erdgeschoss beseitigt wurde?
den Landkreis Spree-Neiße, warum bei der Genehmigung der Nachtragplanung einem Abriss der Rampe so ohne weiteres zugestimmt worden ist und
das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, warum mehr als 200.000 EUR Fördermittel ohne Prüfung der Barrierefreiheit und offenbar ohne eine entsprechende Auflage an die Gemeinde ausgereicht wurden.
•geantwortet hat uns bis zum heutigen Tage nur die Gemeinde Wiesengrund durch den zuständigen Mitarbeiter der Amtsverwaltung.
Aus seiner Sicht war die alte Rampe eh nur ein Hindernis:
Das Gefälle sei viel zu hoch und der Zugang über den Spielplatz ein offizieller Eingang gewesen. Der Spielplatz habe sowieso nicht mit einem Rollstuhl befahren werden können, weil es einen sandigen Untergrund gäbe.
Schließlich habe es an Platz im Garten gefehlt und außerdem gäbe es keine behinderten Kinder, die in die Einrichtung aufgenommen werden möchten. Für mobilitätsbehinderte Kinder gäbe es andere Einrichtungen in Döbern und bald auch in Groß Kölzig.
Die Kita vorm Umbau ... und danach ...
Aus- und Fortbildungszentrum
Königs Wusterhausen
des Landes Brandenburg
•seit 2005 wurde das Aus- und Fortbildungszentrum durch das Land Brandenburg systematisch ausgebaut,
•dort befinden sich
Fachhochschule für Finanzen (FHF),
Landesfinanzschule (LFS),
Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ)
Justizakademie (JAK)
Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAKöV)
An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die Beamtenanwärter des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw. den fachtheoretischen Teil ihrer Ausbildung.
Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung führt die steuerfachliche Fortbildung der Angestellten und Beamten der Finanzverwaltung Brandenburg durch.
Die Justizakademie Brandenburg ist die Fortbildungsstätte für die Justiz des Landes Brandenburg (außer Justizvollzug) sowie vorwiegend des höheren Dienstes des Landes Berlin.
Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung organisiert die ressortübergreifende, nichttechnische Fortbildung für die Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung einschließlich der Führungskräftefortbildung.
•2008 begann man mit der Planung für ein Gebäude mit Mensa, Cafeteria und Freizeitbereich.
Die Leitidee der Architektur für den Neubau sollte sein:
Der Neubau der Mensa soll ein Gebäude mit hoher Aufenthaltsqualität werden, der von allen Benutzern, egal ob Studenten oder Fortbildungsteilnehmer gleichermaßen angenommen wird.
•schon im März 2009 war klar, dass es im Neubau einen Bereich geben wird, der nicht barrierefrei erreichbar ist,
In einem Bericht vom 13.03.2009 heißt es dazu:
Mit Ausnahme der Galerie, der lediglich Billard und Fitnessbereich zugeordnet sind, ist das Gebäude eingeschossig ausgeführt.
•Die fertigen Planungen wurden anschließend der obersten Bauaufsichtsbehörde – dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – zu Zustimmung vorgelegt. Aus den Bauplänen war dabei eindeutig ersichtlich, dass der auf der Galerie liegende Billard- und Fitnessbereich nicht barrierefrei erreichbar ist.
Gleichwohl gab das Ministerium im Dezember 2010 die Zustimmung zum Bau der Mensa.
•verbaut wurden letztlich 6,2 Mill. EUR
•bereits unmittelbar nach der Eröffnung im Oktober 2011 gab es erste Kritik am Gebäude, diese Kritik haben wir zum Anlass genommen, um Akteneinsicht in die Planungen beim Bauherren, dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zu nehmen.
•bei der Akteneinsicht wurde uns erläutert, dass der Fitnessbereich ausschließlich für den Dienstsport der Justizangestellten vorgesehen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist,
zum Billardbereich ist uns versichert worden, man habe die Umsetzung des Billardtisches von der Galerie in das Erdgeschoss veranlasst,
•auf eine schriftliche Nachfrage unseres Verbandes teilte der Bauherr am 23.04.2012 mit, dass lediglich ein zweiter Billardtisch im Erdgeschoss aufgestellt worden sei.
Die zugesagte Umsetzung des Billardtisches von der Galerie sei allerdings aufgrund des bestehenden Pachtvertrages für die Cafeteria nicht möglich gewesen.
•Ergebnis:
In einem vom Land neu gebauten Gebäude gibt es nach wie vor einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bereich, der für mobilitätsbehinderte Menschen nicht erreichbar ist. Und das wird wohl für eine nicht absehbare Zeit so bleiben.
Ob der Fitnessbereich tatsächlich ausschließlich für den Dienstsport der Justizbediensteten bestimmt ist, wird man in der Praxis sehen müssen.
•Das ist aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht:
Die Brandenburgische Bauordnung schreibt in § 45 klar vor, dass bei einem Neubau die für die Öffentlichkeit bestimmen oder allgemein zugänglich sind, die dem Besucherverkehr dienenden Teile barrierefrei sein müssen.
•Die Aufstellung des zweiten Billardtisches ist sicherlich ein Kompromiss, er führt aber praktisch erneut zu einer Separierung von mobilitätsbehinderten Menschen.
www.betonkopf-brandenburg.de
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