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Wir vergeben heute (3. Mai 2006) zum dritten Mal den "Betonkopf" als Preis für eine gelungene Diskriminierung behinderter Menschen im Land Brandenburg,
diesmal an die

DB Station & Service AG


Laudatio zum Brandenburgischen Betonkopf 2006

Bahnhöfe sind ein Symbol für Aufbruch, Reise, Hektik, Kommen und Gehen – kurz ein Zeichen für Mobilität.

Im Land Brandenburg gibt es ca. 334 Bahnhöfe, die von der DB Station & Service AG - einem Tochterunternehmern der Deutschen Bahn - betrieben werden. Große und kleine Bahnhöfe - schöne und weniger schöne.

Das Land Brandenburg lässt sich seine Bahnhöfe etwas kosten, seit 2003 sind ca. 75 Millionen Euro aus den Kassen des Landes in die Sanierung brandenburgischer Bahnhöfe geflossen.

Das aktuelle Konzept der Landesregierung zur Entwicklung des Schienenverkehrs mit dem Namen „Bahnkonzept 2009" enthält Vorgaben für die Aufwertung der Bahnhöfe und Haltepunkte und ich zitiere:

"Das Land Brandenburg wird auch weiterhin bei der Planung und Realisierung von Umbau und Ausbauarbeiten an Bahnhöfen und Haltepunkten insbesondere auf zwei Aspekte ein besonders Augenmerk legen:

Umgestaltung von Bahnhöfen und Haltepunkten zu Verknüpfungspunkten für alle Verkehrsträger.

Behindertenfreundliche bzw. –gerechte Ausgestaltung durch Beseitigung von Zugangshemmnissen."

Die Realität sieht vielerorts ganz anders aus.

Beim Umbau und der Modernisierung von Bahnhöfen werden Barrieren nicht beseitigt, sondern teilweise neu errichtet.


Ein Beispiel

Jeder Brandenburger kennt das Tropical-Island in Brand im Süden von Brandenburg.

Der Haltepunkt Brand soll ausgebaut werden. Neue Bahnsteige und Zugänge sollen die hoffentlich zahlreichen Besucher des naheliegenden Badeparadieses erfreuen.

Der Zugang zu den Bahnsteigen wird durch einen Tunnel und Treppen erfolgen. Ein Aufzug für mobilitätsbehinderte Bürger ist nicht vorgesehen. Es werden zwar die baulichen Voraussetzungen geschaffen, ein Lift aber nicht eingebaut.

Dies ist kein Einzelfall, sondern findet tagtäglich so bei der Rekonstruktion vieler Bahnhöfe in ganz Deutschland statt. Gleichwohl sind in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bahnhöfen auch mit Aufzügen ausgestattet worden. Sind diese jedoch defekt, werden sie nicht mehr oder nur nach monatelangen Drängen repariert.

Unser heutiger Preisträger hat sich hier in besonderer Weise ausgezeichnet.

Seit vielen Monaten sind die Aufzüge auf dem Bahnhof Luckenwalde defekt und außer Betrieb. Das gilt ebenso für Trebbin und Ludwigsfelde. Alle diese Aufzüge wurden das Opfer von Vandalismus.

Zuständig für die Reparatur ist die DB Station & Service AG.

Diese ist nicht mehr bereit, derartige Vandalismusschäden beseitigen zu lassen. Für viel Geld eingebaute Aufzüge sind deshalb außer Betrieb und mobilitätsbehinderten Bürgern ist der Zugang zum öffentlichen Schienennetz unmöglich gemacht.

Vandalismus ist leider allgegenwärtig – auch und gerade in öffentlichen Verkehrsmitteln. Man möge sich aber vorstellen, die S-Bahn Berlin würde Vandalismusschäden nicht mehr beseitigen und gar ganze Strecken mit der Begründung einstellen, es habe hier viele Schäden gegeben.

Was für die Allgemeinheit undenkbar ist, findet für mobilitätsbehinderte Bürger statt.

Hier wird ein gesellschaftliches Problem auf dem Rücken derjenigen ausgetragen, die selbst am wenigsten zu seiner Beseitigung beitragen können. Die Verhinderung von Straftaten ist in erster Linie eine Aufgabe von Polizei und Justiz und nicht von Bürgerwehren aus Rollstuhlfahrern.

Nicht funktionierende Aufzüge lassen die Welt für mobilitätsbehinderte Menschen in Ihrem Wohnort enden. In Luckenwalde ist das seit Monaten so.

Der Betonkopf 2006 geht deshalb an die

DB Station & Service AG,

die hierfür die Verantwortung trägt.

 

 

Juristischer Nachtrag
 

Die Deutsche Bahn und die Barrierefreiheit von Bahnhöfen

Um Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen hat sich gesetzlich in den letzten Jahren viel geändert. Mittlerweile enthält das Grundgesetz ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot, der Bundestag hat das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen und auch im Land Brandenburg gibt es ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Ob und inwieweit im Zuge solche Bestimmungen nicht nur Papier bedruckt, sondern auch die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen verändert wird, zeigt sich mit zeitlichem Abstand erst in der Praxis.

Der 5. April 2006 war ein Tag, der diesbezüglich gezeigt hat, wie weit es mit der Barrierefreiheit in Deutschland ist. An diesem Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über zwei Revisionen entschieden und damit die Streitfrage beantwortet, ob die Deutsche Bahn verpflichtet ist, bei der umfassenden Rekonstruktion eines Bahnhofes einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig zu ermöglichen.

Der Sachverhalt verdient eine genauere Betrachtung:

An der Bahnstrecke Aalen – Ulm in Baden-Württemberg liegt der Bahnhof Oberkochen. Der Ort hat etwas mehr als 8.000 Einwohner und wird tagsüber im Stundentakt in beiden Richtungen durch die Deutsche Bahn AG bedient.

Im Zuge des Ausbaus der Strecke Aalen – Ulm beantragte die DB Station & Service AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Plangenehmigung für den Umbau des Bahnhofs Oberkochen.

Die DB Station & Service AG ist ein Tochterunternehmen der Deutsche Bahn AG, die sämtliche Bahnhöfe in Deutschland betreibt.

Der Bahnhof Oberkochen und die dort befindlichen Bahnsteige waren zu diesem Zeitpunkt für mobilitätsbehinderte Mensche zugänglich. Auf den Mittelbahnsteig gelangte man über einen schienengleichen Übergang.

Im Zuge der Bauarbeiten beabsichtigte die Deutsche Bahn, den Mittelbahnsteig um etwa 55 cm anzuheben und durch eine Fußgängerunterführung zugänglich zu machen. Vorgesehen war auch der Bau von Aufzugsschächten, die Aufzüge selbst sollten jedoch nicht eingebaut werden.

Aus Sicht mobilitätsbehinderter Menschen wäre ein solche Ausbau ein deutlicher Rückschritt, denn der ehemals zugängliche Bahnsteig rückt ins Unerreichbare. Betroffene sollten nach dem Willen der Bahn zukünftig den barrierefreien Bahnhof im 10 km entfernten Aalen nutzen.

Das Eisenbahn-Bundesamt genehmigte diese Pläne. Gegen diese Genehmigung zogen der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) mit Sitz in Krautheim und der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. mit Sitz in Düsseldorf vor das Verwaltungsgericht.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies diese Klagen mit Urteilen vom 14.04.2005 ab. Begründet wurde dies mit der Auffassung der Richter, dass die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung keine Pflicht für die Eisenbahnunternehmen enthält, den barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen herzustellen oder einen vorhandenen Zugang zu erhalten.

Dass diese Entscheidung über den Bahnhof Oberkochen hinaus von Bedeutung ist, sahen auch die Richter und ließen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Das hat am 05. April 2006 entschieden und die angefochtenen Urteile bestätigt. Es sei zulässig, wenn die Deutsche Bahn nur solche Bahnhöfe barrierefrei zugänglich macht, die in der Regel von mehr als 1000 Fahrgästen pro Tag genutzt werden.

Die juristische Diskussion hat damit ein Ende gefunden, wenngleich vom Standpunkt behinderter Menschen aus kein gutes.

Nun mag man sagen, dass Baden-Württemberg weit weg ist. Nach gleichen Grundsätzen verfährt die DB Station & Service AG allerdings auch im Land Brandenburg.

So ist beispielsweise vorgesehen, den Bahnhof Brand im Süden Brandenburgs umzubauen. Der Ort Brand ist sicherlich nicht eben für jedermann ein Begriff. Die meisten Brandenburger kennen aber das Badeparadies "Tropical Island" zumindest dem Namen nach.
In der übergroßen, ehemaligen Luftschiffhalle sollten ursprünglich Frachtluftschiffe gebaut werden und nun gehen Badelustige dort Schwimmen. Der Haltepunkt Brand ist der nächstgelegene Bahnhof, um das "Tropical Island" per Schiene zu erreichen. Von dort gibt es einen Busservice zur ehemaligen Luftschiffhalle.

Der Umbau des Bahnhofes Brand ist seitens der DB Station & Service AG mit dem Neubau eines Fußgängertunnels zum Bahnsteig vorgesehen. Auch hier sollen Aufzugsschächte mitgebaut, die Aufzüge selbst aber nicht montiert werden.

www.betonkopf-brandenburg.de