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Gemeinde Wiesengrund
für die Sanierung der
Kindertagesstätte Trebendorf

Brandenburgischer Betonkopf 2012

Laudatio

Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. verleiht den Betonkopf 2012 an die Gemeinde Wiesengrund für die Sanierung der Kindertagesstätte Trebendorf.

Diese Kindertagesstätte ist nicht nur nicht barrierefrei saniert worden, es wurde vielmehr im Zuge der Sanierung der einzige vorhandene barrierefreie Zugang zum Gebäude beseitigt.


Hierfür gab es nach unserer Überzeugung keinen einzigen nachvollziehbaren Grund:


Das Gefälle der alten Rampen hat eine Nutzung für Rollstuhlfahrer problemlos ermöglich. Ein Blick auf die vorhandenen Fotos vor der Sanierung belegt da sehr deutlich.


Der Weg von der Straße über die Rampe in Gebäude mag nicht der offizielle Haupteingang sein. Er hätte Mobilitätsbehinderten aber einen Zugang ermöglich – sei es als behindertes Kind oder als rollstuhlfahrende Eltern oder Großeltern.


Eine Stolperstelle für die bewegungsfreudigen Kinder war die vorhandene Rampe auch nicht. Sie war links und recht durch Anschüttungen in den Garten einbezogen. Und ob zwei Treppen für umhertollende Kinder in einem Kindergarten eine wirklich kleinere Gefahr sind, mag dahingestellt bleiben.


Auch der vermeintliche Platzmangel für Spielgeräte hat uns nicht überzeugt. Nach der Sanierung stehen im gleichen Bereich des Gartens auch die gleichen Spielgeräte.

Dagegen hätten viele gute Gründe dafür gesprochen, zumindest den barrierefreien Zugang zum Erdgeschoss zu erhalten:


Barrierefreies Bauen ist keine Frage der individuellen Nachfrage. ‚
Barrierefreiheit ist ein Bürgerrecht, dass nicht erst dann zu gewähren ist, wenn ein Einzelner dies im konkreten Fall nachfragt.
Wir wehren uns gegen eine Sichtweise, die Menschen mit Behinderungen damit abspeist, sie mögen sich mit dem Vorhandensein einzelner für sie geeigneter Einrichtungen begnügen. Sie haben einen Anspruch darauf, die gleichen Lebensräume selbstverständlich nutzen zu können, wie ihre nichtbehinderten Mitbürger.
Das ist der Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, des Grundgesetzes und nicht zuletzt auch der Verfassung des Landes Brandenburg.


Der barrierefreie Zugang ist nicht nur für mobilitätsbehinderte Kinder von Bedeutung. Den Blick allein darauf zu konzentrieren, ob in der Einrichtung solche Kinder überhaupt betreut werden können, greift zu kurz.
Es gibt auch mobilitätsbehinderte Eltern, die ihr nicht behindertes Kind zur Einrichtung bringen oder von dort abholen möchten, von den eventuell nicht mehr so rüstigen Großeltern ganz zu schweigen.
Wer mobilitätsbehindert ist, bleibt jetzt in Trebendorf draußen vor der Treppe, ob Kind, Eltern oder Großeltern.


EU-Mittel aus dem Förderprogramm ELER zur Entwicklung des ländlichen Raumes müssen so eingesetzt werden, dass eine Diskriminierung wegen einer Behinderung ausgeschlossen ist.

Art. 8 der entsprechenden EU-Verordnung lautet wörtlich:
Die Mitgliedsstaaten und die Kommission fördern die Gleichstellung von Männern und Frauen und stellen sicher, dasss auf den verschiedenen Stufen der Umsetzung der Programme Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ausgeschlossen sind.

Wer mehr als 240.000 EUR Fördermittel aus diesen Programmen in Anspruch nimmt, hat daher nicht nur die moralische, eine Einrichtung zu schaffen, die Menschen mit Behinderungen nicht ausschließt.

Ob es möglich gewesen wäre, auch den Innenbereich zumindest in Teilen barrierefrei zu gestalten, können wir nicht einschätzen. Wenn das unter Hinweis auf DIN-Normen zur Bewegungsflächen für Erwachsene abgelehnt wird, bleiben doch Zweifel.

Aus unserer Sicht gab es keinen überzeugenden Grund, im Zuge der Sanierung den vorhanden barrierefreien Zugang zur Kindertagesstätte zu beseitigen und sich das noch mit öffentlichen Fördermitteln finanzieren zu lassen.

Ausschlaggebend war für unsere Entscheidung auch, dass die Gemeinde frühzeitig auf die Problematik der Barrierefreiheit hingewiesen worden war. Wenn es mit der Eröffnung an der sanierten Kindertagesstätte kein Quentchen Barrierefreiheit mehr gibt, ist das das Ergebnis einer bewussten Entscheidung der Verantwortlichen.

Diese Entscheidung war uns einen Betonkopf wert.


 

www.betonkopf-brandenburg.de