Landmarke Lausitzer Seenland
Brandenburgischer Betonkopf 2009
Laudatio
Landmarke Lausitzer Seenland
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
seit nunmehr sechs Jahren will der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. mit der Verleihung des Betonkopfes alljährlich im Monat Mai auf besonders krasse Fälle der Diskriminierung von behinderten Menschen in unserem Land hinweisen.
Nominiert waren in diesem Jahr die Telefonstationen der Deutschen Telekom AG, die breitfugige Verlegung von Natursteinplaster in Potsdam-Babelsberg und die Landmarke Lausitzer Seenlandschaft am Sedlitzer See in der Nähe der Stadt Senftenberg.
Wie jedes Jahr haben wir die Nominierten vor dem heutigen Tage angeschrieben und unsere Kritik im Detail geäußert. Von der Deutschen Telekom AG haben wir positive Signale erhalten und auch in der Stadt Potsdam wird unter Beteiligung der Betroffenen an einer Lösung gearbeitet, die die Interessen behinderter Menschen berücksichtigt. Der Landkreis Oberspreewald Lausitz und die Stadt Senftenberg haben uns ihrer Sicht mitgeteilt, wenngleich wir diese Sicht nicht im Ergebnis nicht teilen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir haben uns entschieden.
In diesem Jahr verleihen wir den Betonkopf 2009 an die Verantwortlichen der Stadt Senftenberg für die Ausschreibung und Errichtung der Landmarke Lausitzer Seenlandschaft am Sedlitzer See im Landkreis Oberspreewald Lausitz.
Im Oktober 2008 eröffnete Brandenburgs Infrastrukturminister einen neu errichteten Aussichtsturm mit dem klangvollen Namen Landmarke Lausitzer Seenlandschaft.
Die neue Sehenswürdigkeit, 30 m hoch und aus mehr als 100 Tonnen Stahl, ist das Ergebnis eines im Jahre 2005 durchgeführten Architektenwettbewerbs.
146 Architekten haben sich an dem international ausgeschriebenen Wettbewerb beteiligt, den die Stadt Senftenberg und die Internationale Bauaustellung Fürst-Pückler-Land GmbH auslobten. Nach dem Ausschreibungstext sollte die Landmarke:
“gleichermaßen als Wahrzeichen für den Wandel der Region und der Landschaft, als auch als Aussichtspunkt fungieren.“
Für den Allgemeinen Behindertenverband ist sie das stahl gewordene Wahrzeichen für den bewussten Verstoß gegen geltendes Recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Gesetze unseres Landes schreiben vor, dass neu errichtet bauliche Anlagen, die für Öffentlichkeit bestimmt oder allgemein zugänglich sind, in den für den allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein müssen.
Die Landmarke Lausitzer Seenlandschaft ist das mit ihren 162 Stufen nicht.
Ob uns dass allein bereits einen Preis wert gewesen wäre, mag dahingestellt bleiben. Leider ist es nichts Außergewöhnliches, wenn öffentliche Gebäude im Lande entgegen der geltenden Bauordnung nicht barrierefrei zugänglich errichtet werden.
Es ist aus unserer Sicht auch nicht so selten, dass diesen Bauvorhaben jeweils eine gültige Baugenehmigung zugrunde liegt, die so nie hätte erteilt werden dürfen. Für die Landmarke hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz diese Genehmigung erteilt und uns mitgeteilt, dass man im Genehmigungsverfahren schlicht nicht an die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gedacht hat, weil es sich bei der Landmarke doch um eine Skulptur handelt.
Also wieder ein bedauerlicher Fall von Vergesslichkeit? Ein beklagenswertes einmaliges Versagen von Behörden und Verwaltungen, die behinderte Menschen natürlich niemals diskriminieren würden und sich in anderen Fällen geradezu beispielhaft um deren Belange kümmern?
In diesem Falle nicht. Noch bevor die Landmarke in den Köpfen der am Wettbewerb beteiligten Architekten Gestalt angenommen hatte, war entschieden, dass sie nicht barrierefrei sein würde.
Nach der Auslobung des Wettbewerbs im Dezember 2004 gab es am 11.02.2005 ein so genanntes Rückfragenkolloquium vor Ort. Es war das zweite seiner Art und diente zur Beantwortung von Fragen der teilnehmenden Architekten an die Bauherren. Das Protokoll ist veröffentlicht und enthält die Nachricht an die Wettbewerbsteilnehmer:
„Eine behindertengerechte Begehbarkeit (z.B. Aufzug) der Landmarke ist nicht erforderlich.“
Wir wissen nicht, welche Entwürfe die Teilnehmer des Wettbewerbes etwa einen Monat später beim Preisgericht eingereicht hätten, wenn eine barrierefreie Gestaltung der Landmarke von ihnen verlangt worden wäre. Wir werden es nie erfahren. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass mehr als 140 Architekten im Wettbewerb miteinander Lösungen gefunden hätten, die ästhetisch anspruchsvoll, barrierefrei und bezahlbar gewesen wären.
Gebaut wurde schließlich ein sehenswertes, 30 m hohes Gebäude aus Stahl, bei dessen Planung den ausdrücklichen Wünschen der Bauherren entsprechend kein Gedanken an eine barrierefreie Zugänglichkeit verschwendet wurde.
Verbaut wurde die stolze Summe von 1.250.000,00 EUR.
100.000,00 EUR steuerte die Stadt Senftenberg zu diesem Projekt bei, der Rest kam über das Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg.
Dafür gibt es eine wundervolle Aussicht über die entstehende Lausitzer Seenlandschaft. Die Sicht soll spektakulär sein. Mobilitätsbehinderte Menschen sind 1 Millionen EUR, 110 Tonnen Stahl und 162 Stufen von diesem Rundblick entfernt.
Das war uns einen Betonkopf wert.
Vielen Dank!
Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.V.
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Dr. Stephan Faust (Sozialberater)
Laudatio Betonkopf-Brandenburg
5. Mai 2009
www.betonkopf-brandenburg.de
Anliegen | Nominierung | Ausgezeichnete | Was dann geschah | Impressum | Datenschutz